9808/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0328-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9929/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schillerplatz-Deal des Mag. Martin Huber“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Eine inhaltliche Beantwortung von Fragen, die sich auf Strafsachen in nichtöffentlichem Verfahrensstadium (§ 12 StPO) beziehen, ist mir nicht möglich, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 5:
In dem in der Anfrage relevierten Ermittlungsverfahren wird der Verkauf der Liegenschaft Schillerplatz 4, nicht jedoch der Verkauf anderer Liegenschaften untersucht.
Zu 6:
Die Prüfung wird von der Staatsanwaltschaft Wien und dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung vorgenommen.
Zu 7:
Schon der Anfrageeinleitung ist zu entnehmen, dass zwar ein gemeinsamer Liegenschaftsverkauf der Liegenschaften Schillerplatz 4, Lehargasse 7 und Berggasse 35 beabsichtigt war, ein allenfalls strafrechtlich relevanter Verkauf jedoch nur hinsichtlich der Liegenschaft Schillerplatz 4 in Betracht kommt. Eine Verdachtslage, welche die Einleitung von Ermittlungen rechtfertigen könnte, liegt hinsichtlich der Liegenschaften Lehargasse 7 und Berggasse 35 nicht vor.
Zu 8 bis 11:
Da ein Anfangsverdacht nur hinsichtlich der in der Anfrage genannten Auftragsvergabe vorliegt, wird nur diese im Ermittlungsverfahren geprüft.
Wien, . Jänner 2012
Dr. Beatrix Karl