981/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0031 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. APR. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 4. März 2009, Nr. 1145/J, betreffend ergänzende Fragen im Zuge der Anfragebeantwortung 535/AB betreffend Nichtdurchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens im Zuge der Erweiterung des AKW-Temelin

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 4. März 2009, Nr. 1145/J, teile ich Folgendes mit:

 

Die vorliegende Anfrage beinhaltet auch eine Reihe von Fragen zum Thema Euratom, die bereits im Zuge der Beantwortung mehrerer parlamentarischer Anfragen erschöpfend beantwortet wurden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von der Wiedergabe bekannter und bereits gegebener Antworten absehe und lediglich auf die diesbezüglichen Beantwortungen verweise.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Ich wiederhole, dass Fragen, die das Gemeinschaftsbudget bzw. grundsätzliche Angelegen­heiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union betreffen, nicht in den Zu­ständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft fallen. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 237/J-NR/2009 XXIV. GP (288/AB XXIV. GP) durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, auf die parlamentarische Anfrage Nr. 421/J-NR/2009 XXIV. GP (419/AB XXIV. GP) durch den Herrn Bundeskanzler, auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 526/J-NR/2008 XXIV. GP (535/AB XXIV. GP), auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 908/J-NR/2009 XXIV. GP durch den Herrn Bundeskanzler, auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 909/J-NR/2009 XXIV. GP durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung sowie auf die Beantwortung der aktuellen parlamentarischen Anfrage Nr. 1139/J-NR/2009 XXIV. GP durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Diesbezüglich ist meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 526/J-NR/2008 XXIV. GP (535/AB XXIV. GP) nichts hinzuzufügen. Weiters verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 528/J-NR/2008 XXIV. GP (511/AB XXIV. GP) durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und der parlamentarische Anfrage Nr. 529/J-NR/2008 XXIV. GP (538/AB XXIV. GP) durch den Herrn Bundeskanzler sowie auf die Beantwortung der aktuellen parlamentarischen Anfrage Nr. 1139/J-NR/2009 XXIV. GP ebenfalls durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Tschechien führt derzeit ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) zum Bau zweier neuer Reaktoren am Standort Temelín durch, an dem sich Österreich beteiligt. Für das Vorhaben wurde zunächst ein sogenanntes Feststellungsver­fahren durchgeführt. Ziel dieses Vorverfahrens war es festzustellen, welche Angaben die von der Projektwerberin zukünftig vorzulegende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVE) enthalten soll („Scoping“). Dieser Verfahrensschritt wurde mit dem „Standpunkt“ des tschechischen Umweltministeriums (MZP) am 3. Februar 2009 abgeschlossen. Der Zeitpunkt, zu dem die Projektwerberin die UVE vorlegen wird, ist offen.

 

Österreich beteiligt sich an diesem Verfahren nach den Bestimmungen der UVP-Richtline bzw. der Espoo-Konvention. Da davon auszugehen ist, dass im Falle eines schweren Unfalls in einer derartigen Anlage alle österreichischen Bundesländer betroffen sein können, waren im Feststellungsverfahren alle Landesregierungen angehalten, zur „Bekanntmachung des Vorhabens“ eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchzuführen.

 

Da es sich noch nicht um eine Umweltverträglichkeitserklärung handelt, ist nicht nach § 9 UVP-G 2000, sondern so vorzugehen, dass die österreichische Öffentlichkeit der tschechi­schen Öffentlichkeit gleichwertige Rechte auf Teilnahme erhält. In sinngemäßer Anwendung des Tschechischen UVP-Gesetzes haben die einzelnen Bundesländer einschlägige Unterlagen für die Dauer von 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahmemöglich­keit aufgelegt.

 

Zusätzlich wurden die einschlägigen Unterlagen (insbesondere das im Auftrag von CEZ a.s. vom Kernforschungsinstitut Řež AG erstellte UVP-Scoping-Dokument) in meinem Auftrag von der Österreichischen Energieagentur und dem Österreichischen Ökologie-Institut unter der Koordination des Umweltbundesamtes begutachtet. Das Ergebnis liegt in Form einer Fachstellungnahme vor. Diese Fachstellungnahme wurde, ebenso wie die verfahrensgegen­ständlichen Unterlagen, als zusätzliche Dienstleistung meines Hauses auf der Internet-Seite des Umweltbundesamtes veröffentlicht.

 

Diese Stellungnahme des Bundes wurde zusammen mit anderen Stellungnahmen der Länder Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien sowie der Öffentlichkeit an das MZP weitergeleitet. Dieses hat wesentliche Inhalte der österreichischen Stellungnahme in die Scopingentscheidung („Abschluss des Feststellungsverfahrens“) übernommen. Diese Entscheidung ist in deutscher Übersetzung auf der Internetseite des Umweltbundesamtes, www.umweltbundesamt.at, zum Download verfügbar.

 

Die Teilnahme Österreichs und seiner Bevölkerung entspricht bisher den Verfahrensregeln der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie, insbesondere dem Grundsatz des Art. 2 Abs. 6 der Espoo-Konvention, dass die Öffentlichkeit des betroffenen Staates Beteiligungsrechte erhalten soll, die jenen der Öffentlichkeit des Ursprungsstaates gleichwertig sind.

 

Der Bundesminister: