9822/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0332-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 9964/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „zugekauftes Personal und Beraterverträge im Justizressort“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Hauptteil der insoweit budgetierten Ausgaben von 900.000 Euro betrifft das Basisentgelt zur Deckung des Personal- und Sachaufwandes der Justizbetreuungsagentur, wofür für das Jahr 2011 745.000 Euro anzuweisen waren.

Insgesamt wurden von der Vollzugsdirektion für zugekaufte Leistungen der Justizbetreuungsagentur 2011 bis 19. Dezember 2011 100.026,88 Euro entrichtet.

Die unmittelbar von der Vollzugsdirektion zugekauften Personalleistungen betreffen Psychologen (derzeit drei) für die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST). Sie sind durch den Arbeitsanfall bei der BEST begründet. Insoweit wurden vier (Jänner) bzw. drei Personen (Februar bis November) der Verwendungsgruppe 9 in den Gehaltsstufen (abhängig von der Verwendungsdauer) 2, 5 und 6 des Kollektivvertrags der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) im Wege der Justizbetreuungsagentur zugekauft.

Des Weiteren werden ebenfalls über die Justizbetreuungsagentur chefärztliche Leistungen zum Zwecke der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht in diesem Bereich zugekauft. Da seitens der Vollzugsverwaltung allerdings nur Leistungsstunden an die Justizbetreuungsagentur bezahlt werden, mit der wiederum die individuellen Dienst- bzw. Werkverträge bestehen, ist mir eine Aufgliederung auf Normal- und Überstunden nicht möglich.

Zu 2 und 3:

Für die Justizanstalt Linz wurden im Wege der Justizbetreuungsagentur bis Dezember 2011 Personalleistungen für 3.057.816,14 Euro zugekauft.

Neben allgemeinmedizinischen Leistungen, die durch die Justizbetreuungsagentur im Wege eines individuell entlohnten Werkvertrages abgegolten werden, wurden in den einzelnen Monaten des Jahres 2011 zwischen 65 (Jänner) und 69 (November) Personen zugekauft, die sich zuletzt wie folgt auf die einzelnen Verwendungsgruppen und Entgeltstufen des BAGS-Kollektivvertrages verteilten:

 

Entgeltstufe

 

Verwendungsgruppe

1

2

3

4

5

6

7

Gesamt

5

 

1

2

2

1

9

1

16

7

1

6

7

4

3

9

5

35

8

1

2

4

2

 

3

 

12

9

 

1

2

2

 

1

 

6

Gesamt

2

10

15

10

4

22

6

69

 

Gegenüber dem Stand vom Jänner 2011 sind bis November 2011 in den Verwendungsgruppen 5 (Pflegehelfer) ein und 7 (diplomiertes Pflegepersonal) je eine, in der Verwendungsgruppe 8 zwei Personen (ein Physiotherapeut und ein Sozialarbeiter) hinzugekommen.

Die Notwendigkeit des Zukaufs ergibt sich aus dem Betrieb des Forensischen Zentrums Asten als Außenstelle der Justizanstalt Linz. Da von der Vollzugsverwaltung allerdings nur Leistungsstunden an die Justizbetreuungsagentur bezahlt werden, mit der wiederum die individuellen Dienst- bzw. Werkverträge bestehen, ist mir eine Aufgliederung auf Normal- und Überstunden nicht möglich.

Der hohe Betrag für den Personalzukauf gerade bei der Justizanstalt Linz ergibt sich aus dem Betrieb des Forensischen Zentrums Asten als Außenstelle der Justizanstalt Linz, dessen Betreuungspersonal ausschließlich im Wege der Justizbetreuungsagentur zugekauft wird. Bei den übrigen Justizanstalten wird Betreuungspersonal nicht in diesem Ausmaß benötigt bzw. nur in Einzelfällen zugekauft.

Zu 4 bis 9:

Seitens der Vollzugsdirektion wurden im Zeitraum 2009 bis 2011 Beratungsverträge mit zwei höchst erfahrenen Fachärzten, deren Namen ich aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen kann,  im Zusammenhang mit der stärkeren Strukturierung der durch den Strafvollzug zu erbringenden medizinischen Leistungen und dem Aufbau eines chefärztlichen Systems abgeschlossen. Hiefür wurde mit einem Facharzt ein Stundenhonorar von netto 70 Euro und mit dem anderen ein Pauschalhonorar von 5.000 Euro (jeweils für Leistungen im Zeitraum 19. Oktober 2010 bis 25. Jänner 2011) vereinbart und bezahlt.

Leistungsgegenstand dieser beiden Verträge war die

·       Analyse der vorgesehen EDV Anwendung? „Ärztepaket“ (inklusive Medikation) im Hinblick auf die Einführung eines chefärztlichen Systems im Strafvollzug sowie für ein Controlling im Bereich der medizinischen Leistungserbringung in den Justizanstalten und bei externen medizinischen Leistungen,

·       Mitarbeit in der eingerichteten Arbeitsgruppe bei der Erstellung eines abgeänderten Pflichtenheftes IVV „Ärztepaket“,

·       Mitarbeit an der Ausarbeitung der Anforderungen des medizinischen Controllings an die EDV im Strafvollzug,

·       Miterstattung des Berichtes über die Änderungsvorschläge in Bezug auf des Pflichtenheft IVV „Ärztepaket“ und Erläuterung dieser Vorschläge in der am 25. Jänner 2011 stattgefundenen Sitzung im Bundesministerium für Justiz.

Mit einem der beiden Fachärzte wurde im Anschluss für die Zeit vom 26. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 ein weiterer Werkvertrag zu einem Pauschalhonorar von 100 Euro (inklusive aller Steuern und Abgaben) abgeschlossen, und zwar mit folgendem Gegenstand:

·       Mitwirkung und Beratung bei der Strukturierung der Medikation und Verschreibungspraxis des ärztlichen Dienstes der Justizanstalten, insbesondere zur Erhöhung der  Kostentransparenz der Verordnungen, zur Einrichtung einer chefarztpflichtigen Verschreibung (Einhaltung der Verschreibungsregeln) sowie zur Entwicklung organisatorischer Strukturen (z.B. Vorgabe der Medikamentenhitlisten) mit dem Ziel, zeitnahe Kontrollen der Verschreibungspraxis – sowohl einzelner Hauptindikationen als auch im Vergleich der Justizanstalten – zu installieren,

·       Erstellung von Medikamenthitlisten für Indikationsgruppen einschließlich der Darstellung des Gesamtpreises und der Kosten einzelner Präparate sowie der Darstellung der Gesamtkosten der Verschreibungen in Relation zu Belag/Monat/Quartal,

·       Beratung und Mitwirkung in Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation des ärztlichen Dienstes der Justizanstalten sowie der übergeordneten Aufsichtsstrukturen,

·       Einbringung von Vorschlägen zur Optimierung und Verbilligung des ärztlichen (einschließlich des zahnärztlichen) Dienstes,

·       Erprobung der  entwickelten Maßnahmen und Systeme im Rahmen eines mehrmonatigen Pilotbetriebes in zumindest zwei Justizanstalten,

·       Erarbeitung von Vorgaben und Standards für die Substitutionsbehandlung in Haft,

·       Beratung und Mitwirkung in Angelegenheiten des Zukaufes externer medizinischer Leistungen durch Justizanstalten oder die Justizbetreuungsagentur (einschließlich der Definition kostengünstiger Vertragskonditionen),

·       Erstellung von Hitlisten der Gesamtheit einzelner Justizanstalt betreffend ambulante Ausführungen, niedergelassene Ärzte/Spitalsambulanzen, Kostensplitting/Kostenstellen sowie stationäre Aufenthalte, Gesamtkosten, Splitting nach Kostenanteilen/-stellen, Dauer, Konsiliarleistungen in den Justizanstalten, Zeitpunkt der Aufforderung, Dauer, Fachgebiet und Kosten,

·       Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des EDV-Projektes „Ärztepaket“,

·       Konzeption weiterer Controllingberichte,

·       Unterstützung bei der Planung, Konfiguration und Zusammenfassung dieser Ergebnisse in Managementberichten.

Über die Honorarvereinbarungen hinausgehende Spesen wurden von beiden Ärzten, nicht verrechnet.

Auswahlkriterien waren einschlägige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der beabsichtigten Kontrolle des Medikamentenverbrauchs im Strafvollzug. Einer der beiden Fachärzte hat im Bereich der Sozialversicherung vergleichbare Projekte durchgeführt und war dort auch für die Medizininformatik zuständig. Der andere Facharzt verfügt über langjährige praktische Erfahrungen aus dem Bereich der medizinischen Versorgung im Strafvollzug.

 

Wien,      . Jänner 2012

Dr. Beatrix Karl