9824/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0334-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9966/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nutzung der Ressourcen des Heeresspitals durch die Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden keine Insassen oder Insassinnen von Justizanstalten im Militärmedizinischen Zentrum Stammersdorf (Heeresspital) stationär – in den Jahren 2009 und 2010 auch nicht ambulant – behandelt. Es sind daher keine Kosten daraus entstanden.

Im Zeitraum Februar bis November 2011 wurden 410 ambulante Behandlungen im Militärmedizinischen Zentrum Stammersdorf in den Ambulanzen für Interne Medizin, Chirurgie, Orthopädie, HNO, Urologie, Dermatologie und Augenheilkunde verzeichnet. Diese verteilen sich auf folgende Justizanstalten:


Eisenstadt

2

Korneuburg

61

Wien-Favoriten

37

Wien-Mittersteig

109

Gerasdorf

2

Wien-Simmering

75

Göllersdorf

24

Sonnberg

4

Hirtenberg

30

Schwarzau

3

Wien-Josefstadt

57

Wiener Neustadt

6

 

Über den jeweiligen Behandlungsgrund, der im Fachbereich der jeweiligen Ambulanz liegt, wird im Justizressort keine Statistik geführt. Pro ambulante Behandlung verrechnet das Militärmedizinische Zentrum Stammersdorf der jeweiligen Justizanstalt ein Pauschale von 35 Euro. Dieser vereinbarte Ambulanzgebührensatz entspricht der niedrigsten Gebührenklasse und wurde vom Bundesministerium für Finanzen genehmigt.

Zu 5 bis 8:

Im Juli 2010 wandte sich meine Vorgängerin, Bundesministerin für Justiz, Mag. Bandion-Ortner, erstmals wegen einer Nutzung des Militärmedizinischen Zentrums Stammersdorf durch die Strafvollzugsverwaltung an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Mag. Darabos.

Im August fand die erste Besprechung auf Beamtenebene statt. Dabei sollte vorerst die Bedarfslage des Justizressorts und die Möglichkeiten einer Kooperation geklärt werden. Daran anknüpfend wurde eine gemeinsame Empfehlung für eine mögliche Kooperation des Strafvollzuges mit dem Militärmedizinischen Zentrum/Heeresspital erarbeitet. Im Herbst wurde ein 9-monatiger Probebetrieb mit Beginn Anfang Jänner 2011 festgesetzt. Dieser Probebetrieb verlief äußerst positiv, sodass  die gegenwärtige Amtshilfe nunmehr in ein ständiges Verwaltungsübereinkommen übergeführt werden soll (ohne Ausweitung auf die stationäre Versorgung). Als Abgeltung für erbrachte Leistungen würden dem Justizressort 35,33 Euro pro Untersuchungs- bzw. Behandlungsfall in Rechnung gestellt und als Bundeseinnahme abgeführt werden.


Der nächste Schritt ist damit die dauerhafte Etablierung dieser für beide Seiten nutzbringenden Kooperation im Wege eines Amtshilfeübereinkommens. Sollten sich weitergehende Nutzungsmöglichkeiten ergeben, wären diese im Sinne einer Kosten-Nutzen-Abwägung zu evaluieren. Konkrete Pläne dazu gibt es noch nicht.

Ein Ausbau der Sonderkrankenanstalt Wien-Josefstadt steht derzeit nicht an.

 

Wien,      . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl