9830/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 23. Jänner 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0249-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9976/J vom 23. November 2011 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Die hier angesprochenen Sachverhalte betreffen Angelegenheiten, die nicht dem Vollzugsbereich des Bundesministers für Finanzen unterliegen. Die Finanzprokuratur untersteht ausschließlich in budgetären und dienstrechtlichen Angelegenheiten dem Bundesministerium für Finanzen. In Erfüllung ihrer Vertretungs- und Beratungstätigkeit ist sie alleine an den Auftrag des jeweiligen Mandanten gebunden. Zur Auftragserteilung für den Mandanten Republik Österreich etwa ist das für den Vollzug der Angelegenheit zuständige oberste Organ legitimiert. Mangels Zuständigkeit ist es daher nicht möglich, die gewünschten Informationen zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen