9830/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am 23. Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0249-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9976/J vom 23. November 2011 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 10.:

Die hier angesprochenen Sachverhalte betreffen Angelegenheiten, die nicht dem Vollzugsbereich des Bundesministers für Finanzen unterliegen. Die Finanzprokuratur untersteht ausschließlich in budgetären und dienstrechtlichen Angelegenheiten dem Bundesministerium für Finanzen. In Erfüllung ihrer Vertretungs- und Beratungstätigkeit ist sie alleine an den Auftrag des jeweiligen Mandanten gebunden. Zur Auftragserteilung für den Mandanten Republik Österreich etwa ist das für den Vollzug der Angelegenheit zuständige oberste Organ legitimiert. Mangels Zuständigkeit ist es daher nicht möglich, die gewünschten Informationen zu erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.