9831/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. Jänner 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0386-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9978/J betreffend „österreichische Aktivitäten zu weltweiten Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen“, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass die grundsätzliche Zuständigkeit für den Anfragegegenstand beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten liegt. Die Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend beschränkt sich auf die Durchführung gemeinschaftsrechtlich festgelegter Genehmigungsverfahren im Bereich des legalen Handels.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Mit der Eindämmung des illegalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen beschäftigt sich das UN-Programm " Program of Action on the Illicit Trade of SALW".

Für effiziente Exportkontrolle im Bereich des legalen Handels ist enge europäische und internationale Zusammenarbeit unabdingbar.

 

Während die Exportkontrolle von sicherheitsrelevanten Gütern und Technologien auf nationaler Ebene durch das Außenwirtschaftsgesetz 2011 vollzogen wird, übernimmt die EU seit vielen Jahren bei der Kontrolle von Waffenausfuhren sowohl auf regionaler als auch auf internationaler Ebene eine Führungsrolle.

 

Österreich ist Mitglied bei zahlreichen internationalen Verträgen und Exportkontrollgremien, die der Harmonisierung der Exportkontrollvorschriften und der Genehmigungspolitiken dienen. Für den Bereich Kleinwaffen sind hier in erster Linie das "Wassenaar-Abkommen" sowie die EU-Ratsarbeitsgruppe "Konventionelle Rüstungsgüterexporte ( COARM )" zu nennen, die das System weiterentwickeln und eigene Initiativen lancieren.

 

Aktuell wurden beim Plenum des Wassenaar-Arrangements am 14.12.2011 im Austria Center in Wien neue Richtlinien für die Behandlung von konventionellen Waffensystemen abgestimmt und werden nun auch international propagiert. Österreich ist als Sitzstaat des Wassenaar-Arrangements ein aktives Mitglied.

 

Koordinierte "Outreach-Maßnahmen" der EU-Mitgliedstaaten zur Förderung des Verständnisses für die Grundsätze und Kriterien des später erwähnten Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Waffenausfuhren wurden im gesamten Jahresverlauf 2011 fortgesetzt und von Österreich nachhaltig durch Entsendung von Experten und Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Projekte unterstützt. Europäischer Koordinator ist das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als größte Exportkontrolladministration der EU. Mit den EU-finanzierten Aktionen und Entwicklungsprojekten werden derzeit 30 Nicht-EU-Länder beim Aufbau funktionsfähiger Exportkontrollstrukturen sowohl auf Ebene der Regierungen und Administrationen, als auch bei Unternehmen und Verbänden unterstützt.

 

Eine eigene Unterarbeitsgruppe der COARM begleitet die Verhandlungen zum "Arms Trade Treaty (ATT)", dem künftigen UN-Vertrag über den Waffenhandel.

Initiativen in internationalen Foren werden zuständigkeitshalber in erster Linie vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten getragen, wobei von den Experten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend inhaltliche Unterstützung geleistet wird.

 

Bereits 1998 hat der Rat der Europäischen Union den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren angenommen, der acht Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen enthielt, einen Notifizierungs- und Konsultationsmechanismus für Ablehnungen einführte und die Transparenz durch Veröffentlichung der EU-Jahresberichte über Waffenausfuhren erhöhte. Der Kodex hat damit auch zur Harmonisierung der Politiken der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in diesem Bereich beigetragen; die Grundsätze und Kriterien wurden von zahlreichen Drittländern förmlich übernommen.

 

Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 wurde nach einer Überprüfung des Verhaltenskodex angenommen. Er ersetzt, aktualisiert und verbessert diesen und stellt einen weiteren Meilenstein bei der Verbesserung der Ausfuhrkontrollnormen der EU dar. Wesentlich ist, dass es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Instrument handelt. Es weitet die bisherigen Kontrollen auf Waffenvermittlertätigkeiten, Durchfuhren und immaterielle Technologietransfers aus und sieht striktere Verfahren zur Harmonisierung der Ausfuhrkontrollstrategien der Mitgliedstaaten vor.

 

Bedeutsam ist auch der am 23. Juni 2003 durch den Rat angenommene Gemeinsame Standpunkt 2003/468/GASP betreffend die Überwachung von Waffenvermittlungstätigkeiten und zwar in erster Linie, um eine Umgehung der von der UN, der EU oder der OSZE verhängten Waffenembargos nachhaltig zu verhindern. Dieser Gemeinsame Standpunkt umfasst eine Reihe von Bestimmungen, die bereits im Außenhandelsgesetz 2005 in österreichisches Recht umgesetzt und in das Außenwirtschaftsgesetz 2011 übernommen wurden.

 

Basis für die nationale Ausfuhrpolitik der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der rechtlich verbindlichen EU-Instrumente ist die Gemeinsame Militärgüterliste der EU, die auch als Grundlage für die Auslegung aller EU-Waffenembargos durch die Mitgliedstaaten dient.

 

Österreich hat seit Beginn die Outreach-Maßnahmen der EU zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle und der Anwendung der Grundsätze und Kriterien des EU-Verhaltenskodex und nun des Gemeinsamen Standpunkts für Waffenausfuhren in Drittländern auch personell unterstützt. Zu erwähnen ist etwa Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP des Rates vom 17. März 2008 zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle und der Anwendung der Grundsätze und Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in Drittländern.

 

Im Rahmen dieser Gemeinsamen Aktion wurden EU-Haushaltsmittel für die Finanzierung von Seminaren bereitgestellt, die vom jeweiligen Vorsitzland mit Unterstützung des EU-Ratssekretariats veranstaltet wurden und Experten für Waffenausfuhrkontrolle aus den EU Mitgliedstaaten und interessierten Drittländern – insbesondere nahen Nachbarländern – zusammenführten. Zu den Begünstigten zählten die südosteuropäischen Länder, die Partnerländer in Nordafrika und im Mittelmeerraum, die osteuropäischen und kaukasischen Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die Türkei und die Ukraine. Im Mittelpunkt der Seminare standen neben der Förderung der Grundsätze und Kriterien des EU Verhaltenskodex für Waffenausfuhren auch die Unterstützung bei der Abfassung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, um eine wirksame Kontrolle der Waffenausfuhren sicherstellen zu können.

 

Angesichts der erfolgreichen Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion verabschiedete der EU-Rat am 22. Dezember 2009 den unverändert gültigen Beschluss 2009/1012/GASP, der die Basis für die derzeit laufenden Projekte bildet.

 

Breiten Raum nimmt derzeit die im Jahr 2005 vom Vereinigten Königreich gestartete Initiative zur Verhandlung eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel (ATT) im Rahmen der Vereinten Nationen ein, wo sich Österreich seit Beginn engagiert.

Die EU vertritt dabei die Ansicht, dass auch der legale Waffenhandel durch einen globalen, rechtsverbindlichen Vertrag geregelt werden sollte, welcher gemeinsame internationale Standards für die Ein- und Ausfuhr und den Transfer konventioneller Waffen festlegen und mit den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten im Einklang stehen soll. Aus Sicht Österreichs würde die Aushandlung und Annahme eines solchen Instruments wesentlich dazu beitragen, die unerwünschte Verbreitung konventioneller Waffen hintanzuhalten.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Beide Ressorts sind auf Beamtenebene in ständigem Kontakt und beschicken regelmäßig auch die Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe COARM. Im Übrigen ist auf die einleitend getroffenen Festlegungen zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Ja.