9834/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.01.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10127/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1, 6 bis 9:
Zunächst möchte ich betonen, dass Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich unterstützt werden. Dennoch muss ich darauf hinweisen, dass Fragen des Gesundheitswesens und der Behandlung von Schmerzpatienten und Schmerzpatientinnen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallen, sodass ich mangels Zuständigkeit keine näheren Angaben machen kann.
Frage 2:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind keine Studien zu diesem Thema bekannt und werden mangels Zuständigkeit für Fragen des Gesundheitswesens und der Behandlung von Schmerzpatientinnen und -patienten auch nicht in Auftrag gegeben werden.
Fragen 3 bis 5:
Mit dem Arbeit- und Gesundheit-Gesetz (AGG), BGBl. I Nr. 111/2010, wurde die Grundlage geschaffen, um Personen und Betriebe zu beraten, damit ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben hintan gehalten wird. Aufbauend auf Pilotprojekten wird seit 2011 bundeslandweise ein flächendeckendes Beratungsprogramm zur Sekundärprävention ausgerollt. 2013 soll dieses Angebot österreichweit sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen zur Verfügung stehen.
Durch das vom Bundessozialamt koordinierte Projekt „fit2work – Personenberatung und Betriebsberatung“ als Umsetzung des Arbeit- und Gesundheit-Gesetzes einerseits wie auch durch die Tätigkeit der ArbeitsmedizinerInnen in den Betrieben (§ 81 Abs. 3 Z 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG - Beratung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess) sollen präventive (vor allem sekundärpräventive, d.h. Prävention einer Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung) Maßnahmen in den Betrieben umgesetzt werden.
Ziele von „fit2work - Personenberatung und Betriebsberatung“:
Selbstverständlich fallen auch ArbeitnehmerInnen mit chronischen Schmerzen unter die Zielgruppe von „fit2work“.
Im Sinne des § 10a Abs. 2a des Behinderteneinstellungsgesetzes ist unter einer drohenden Behinderung auch eine chronische Erkrankung zu verstehen, die durch die konkrete berufliche Arbeitssituation in ihrer Entwicklung maßgeblich und ungünstig beeinflusst wird.
Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung wird unter dem Gesichtspunkt der Prävention zur Vermeidung von Behinderungen bzw. deren Verschlechterung vom Bundessozialamt ein breit gefächertes Förderinstrumentarium zur Verbesserung der Integration in das Erwerbsleben angeboten. Oberstes Ziel ist die (Wieder)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze.
Vom Bundessozialamt werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:
Individualförderungen im Zusammenhang mit dem Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Zuschüsse zu den Lohn-, Schulungs- und Ausbildungskosten sowie Technische Arbeitshilfen und
Projektförderungen zur Unterstützung der beruflichen Integration, das sind im Besonderen Begleitende Hilfen wie z.B. die Arbeitsassistenz oder Jobcoaching, Qualifizierungs-und Beschäftigungsmaßnahmen.