9835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.01.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0341-I/A/15/2011
Wien, am 24. Jänner 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9998/J der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Einführung eines Grenzwertes für Uran im natürlichen Mineralwasser ist derzeit nicht geplant. Natürliche Mineralwasserquellen müssen zugelassen werden. So können fallspezifisch auch konkrete Auflagen normiert werden.
Frage 2:
Einen gesetzlichen Grenzwert für Uran im natürlichen Mineralwasser gibt es nicht. Für natürliches Mineralwasser, das als geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (nach Entfernen der Kohlensäure, z. B. durch Erwärmen) ausgelobt wird, gilt ein Höchstwert von 0,005 mg/l (5,0 µg/l) für Uran. Dies ist im Österreichischen Lebensmittelbuch (ÖLMB), Kapitel B 17 „Abgefüllte Wässer“, festgelegt. Dieser Wert bietet einen ausreichenden Schutz für Säuglinge.
Frage 3:
Es wird angenommen, dass sich die Frage auf natürliches Mineralwasser bezieht und nicht auf Leitungswasser, das in der parlamentarischen Anfrage Nr. 10000/J vom 30. November 2011 behandelt wird.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Wert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Uran im Trinkwasser in Bezug auf die tolerierte Tagesdosis (TDI-Wert) in ihren Schlussfolgerungen bestätigt und dieser Wert wird auch bei der Risikobewertung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) herangezogen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 seitens der WHO für Trinkwasser der Richtwert für Uran von 15 µg/l aufgrund epidemiologischer Studien sogar auf einen höheren provisorischen Richtwert von 30 µg/l angehoben wurde.
Frage 4:
Natürliches Mineralwasser wird stichprobenartig im Rahmen des Proben- und Revisionsplans meines Ministeriums auf dessen Urangehalt hin untersucht.
Frage 5:
Von 2007 bis 2011 wurden insgesamt 35 Einzelproben untersucht, die teilweise zu gleichlautenden Marken gehören. Die ermittelten Werte lagen zwischen unter 0,1 µg/l und maximal 3,24 µg/l.
Frage 6:
Da natürliches Mineralwasser bereits im Rahmen des Anerkennungsverfahrens auf Uran zu untersuchen ist, kann eine Überschreitung des WHO Richtwertes ausgeschlossen werden.
Frage 7:
In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort in Frage 2, insbesondere im Hinblick auf den festgelegten Höchstwertes für Uran in natürlichem Mineralwasser im ÖLMB, Kapitel B 17 „Abgefüllte Wässer“, hingewiesen.
Frage 8:
Gemäß ÖLMB, Kapitel B17 „Abgefüllte Wässer“, beträgt der Höchstwert 0,005 mg/l (0,5 µg/l).
Frage 9:
Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Werte nicht „erheblich“ differieren und auch darauf verwiesen, dass in die Risikobewertungen von nationalen Agenturen grundsätzlich auch die im jeweiligen Land geogen bedingte natürliche Belastung in der Festsetzung von Sicherheitsaufschlägen mitberücksichtigt wird. Der Grund für die Differenz liegt in der Tatsache, dass bei Heranziehung gleicher toxikologischer Basisdaten inklusive WHO-Bewertung von Seite des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) in Deutschland ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor herangezogen wurde, der von der AGES als nicht nachvollziehbar bewertet wurde (siehe dazu die Antwort in Frage 3 der Anfrage Nr. 10000/J betreffend „Uran in Trinkwasser“ vom 30. November 2011). Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass in der EFSA Stellungnahme „Scientific Opinion of the Panel on Contaminants in the Food Chain on a request from German Federal Institute for Risk Assessment (BfR) on uranium in foodstuff, in particular mineral water”, The EFSA Journal 1018, 1-59 (2009), der TDI-Wert der WHO (0,6 µg/kg Körpergewicht und Tag) bestätigt wurde.
Frage 10:
Da in der EFSA Stellungnahme der TDI-Wert der WHO bestätigt wurde und dieser auch bei der Risikobewertung der AGES herangezogen wird, erscheint nach derzeitigem Stand des Wissens eine Abänderung nicht als notwendig. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 von Seite der WHO für Trinkwasser aufgrund epidemiologischer Studien der Richtwert für Uran von 15 µg/l zudem auf einen höheren provisorischen Richtwert von 30 µg/l angehoben wurde.