984/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0110-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1004/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Grundsätzlich ist jede Abteilung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angehalten, in ihrem Bereich für zukünftige Projekte Gender Budgeting zu berücksichtigen.

In meinem Ressort wurde eine Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingerichtet. Alle Sektionen und nachgeordneten Dienststellen haben Gender Mainstreaming-Beauftragte nominiert, die seit Beginn des Jahres 2000 in einer ressortinternen
Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, Projekte initiieren, Techniken und Methoden zur Analyse erarbeiten, die Führungskräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ressorts informieren sowie schulen und bei allfälligen Fragen auch bei der Umsetzung im Bereich Gender Budgeting, das erst seit 2008 intensiv betrieben wird, unterstützen.

Eine eigene Organisationseinheit, die primär für die Durchführung von Gender Budgeting vorgesehen ist, existiert im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht. In allen Abteilungen, die in besonderem Ausmaß an der Erstellung des Budgets mitwirken, werden die Aufgaben im Rahmen des Gender Budgeting mit dem bereits vorhandenen Personalstand wahrgenommen. Eigene Mitarbeiter/innen sind dafür nicht vorgesehen.

Für den Bereich Arbeitsmarktpolitik ist einleitend festzuhalten, dass die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes dem Arbeitsmarktservice obliegt (§1 Abs. 1 Arbeitsmarktservicegesetz). Die Zentralstelle (Sektion Arbeitsrecht) ist für die Durchführung von Gender Budgeting verantwortlich, im Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) das Büro des Vorstands in Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsmarktpolitik für Frauen. Insgesamt sind in den genannten Organisationen bis zu fünf Personen mit der Planung und Umsetzung von Gender Budgeting Fragen befasst. Hiezu kommen die Ansprechpersonen in den Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice.

Im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2009 wurden keine externen fachlichen Experten/Expertinnen für Gender Budgeting herangezogen.

Frage 4:

Die jährlichen arbeitsmarktpolitischen Ziele des AMS, die wesentliche Eckpunkte für genderrelevante Zielsetzungen festlegen, werden vom Verwaltungsrat des AMS verabschiedet. In diesem Gremium sind drittelparitätisch die Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeberorganisationen, der Arbeitnehmerorganisationen, der Betriebsrat sowie der verantwortlichen Bundesminister vertreten (konkret Vertreter/innen des österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Bundesarbeitskammer, von Fachgewerkschaften, der Vereinigung der Österreichischen Industrie, der Wirtschaftskammer Österreich, des Arbeits- und des Finanzressorts, der Zentralbetriebsrat).

Bei der Erstellung der (in der Regel mehrjährigen) arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des Arbeitsministers an das AMS – die aktuell gültigen datieren aus dem Jahr 2006 – werden die Sozialpartner konsultiert. Der Arbeitsminister hat dem AMS in seinen Zielvorgaben (erstmals 2001) beispielsweise vorgegeben, zur Überwindung des segregierten Arbeitsmarktes und zur Förderung der Gleichstellung die Hälfte des geschlechtsspezifisch zuordenbaren Arbeitsmarktförderungsbudgets für Frauen zu verwenden (bei einem Frauenanteil an der Arbeitslosigkeit von gegenwärtig rund 44%).

Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting, Nr. 1005/J, durch den Bundesminister für Finanzen.

Fragen 6 bis 8:

Im Rahmen des Budgets 2009 werden folgende Ausgabenbereiche – mit den weiter unten angeführten Einschränkungen ‑ einer Gender-Analyse unterzogen:

-       Untergliederung 20: einer Analyse unterzogen wird der Bereich Arbeitsmarktpolitik,

-       Untergliederung 21: einer Analyse unterzogen wird der Bereich "Clearing für jugendliche Menschen mit Behinderung" im Rahmen der Beschäftigungsoffensive,

-       Untergliederung 22: einer Analyse unterzogen wird der gesamte Bereich der Untergliederung Sozialversicherung.

Dabei werden im Rahmen des Gender Budgeting Prozesses auch Ausgaben analysiert, die explizit auf die Gleichstellung ausgerichtet sind, wie beispielsweise das spezielle Förderprogramm Frauen in Handwerk und Technik (FIT) des Arbeitsmarktservice. Detailprogramme dieser Art werden im Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz nicht angeführt, das angesprochene Förderprogramm ist jedoch im öffentlich zugänglichen Geschäftsbericht des Arbeitsmarktservice Österreich enthalten.

Einnahmen werden in den drei oben angeführten Untergliederungen derzeit nicht analysiert.

Zu den einzelnen Bereichen ist das Folgende auszuführen:

Im Rahmen des Gender Budgeting Prozesses wurden für das Jahr 2009 die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der Arbeitsmarktförderung des AMS analysiert (Untergliederung 20). Das Budget für Arbeitsmarktförderung des AMS wird 2009 rund 1 Mrd. € betragen, die 50% Zielvorgabe des Ausgabeneinsatzes für Frauen (siehe Beantwortung der Frage 4) gilt auch für das Jahr 2009. Ex post werden auch die Ausgaben für Arbeitslosenversicherungsleistungen in Höhe von rund 3,37 Mrd. € inklusive Sozialversicherungsbeiträge nach Genderaspekten analysiert. Über eine jährliche Sonderauswertung können weitere rund 238 Mio. € auf der Ausgabenseite analysiert werden (Ausgaben für Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete des AMS).

Die Einnahmenseite der Gebarung Arbeitsmarktpolitik, die zum weitaus überwiegenden Teil aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gespeist wird, wurde im Rahmen des Gender Budgeting Prozesses für 2009 nicht explizit nach gleichstellungsrelevanten Wirkungen untersucht. Die Einnahmen sind durch das Niveau und die Struktur der unselbständigen Beschäftigung, somit durch die Beschäftigungsentwicklung
determiniert, differenzierte Projektionen auf diesem Detaillierungsgrad liegen für 2009 nur partiell vor. Für genderrelevante ex-post Analysen zu den Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung wird die Möglichkeit einer direkten personenbezogenen Auswertung auf Grundlage von Hauptverbandsdaten geprüft.

Da die Untergliederung 22 (Sozialversicherung) weder Ermessensausgaben noch Förderungen beinhaltet, sondern ausschließlich gesetzliche Verpflichtungen, sind Maßnahmen in diesem Bereich dem Gesetzgeber vorbehalten. Um eine entsprechende Grundlage dafür zu schaffen, wurde bereits im Jahr 2007 damit begonnen, eine geschlechtsspezifische Datenbasis bezüglich der Bundesmittel zur Pensionsversicherung zu erarbeiten, die über das bis dahin verfügbare Zahlenmaterial hinausreicht. So wurden etwa die Träger der Pensionsversicherung beauftragt, ihre Gebarungsergebnisse in „gegenderter“ Form als Ergänzung zu ihren endgültigen Erfolgsrechnungen vorzulegen. Nach einem Pilotprojekt, das Jahr 2006 betreffend, liegt nunmehr eine nach Männern und Frauen getrennte Erfolgsrechnung für das Jahr 2007 vor, die bereits erste Einblicke in die Verteilung der Bundesmittel aus dieser Untergliederung bietet. Detaillierte Schlüsse bezüglich allfälliger Trends und Zukunftsperspektiven werden selbstverständlich erst bei Vorliegen mehrerer Jahresauswertungen möglich sein.

Ausgehend von diesen ersten Erkenntnissen über die Verteilung der Budgetmittel an Frauen und Männer in der Untergliederung 22 wird es in Zukunft die Aufgabe meines Ressorts sein, die Ursachen für diese Verteilung der Bundesmittel eingehend und wesentlich detaillierter zu untersuchen und allfällige Trends in den Folgejahren zu beobachten, um damit der Sozialgesetzgebung brauchbare Hinweise für allfällige Steuerungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden im Rahmen von Förderungen und Vergaben der Untergliederung 21 Gender Mainstreaming-Kriterien berücksichtigt. Ziel ist, für zukünftige Projekte geschlechtsspezifische Daten auszuwerten und so Gender Budgeting weiterzuentwickeln.

So hat die Ausschreibung des Ideenwettbewerbs für das Projekt GEMA-Gemeinsam aktiv an alle NGOs und Gemeinden in Oberösterreich als ein Auswahlkriterium für eine zweijährige Förderung die ausgewogene Genderrepräsentanz in Durchführung und Zielgruppe festgelegt. Die Evaluierung des Projekts erfolgt nach festgelegten Gender-Zielkriterien.

Frage 9:

Die in die Gender-Analyse entsprechend der Beantwortung der Fragen 6 bis 8 einbezogenen Budgetbereiche entsprechen rund 86% des Gesamtbudgets des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Frage 10:

Die Datenlage ist für die Ausgabenseite der Gebarung Arbeitsmarktpolitik als ausreichend einzuschätzen. Für die Einnahmenseite wird ‑ wie ich bereits erwähnt habe ‑ geprüft, inwieweit es über eine jährliche Sonderauswertung seitens des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger möglich ist, genaue personenbezogene und nach Geschlecht differenzierte Beitragszahlungen für die Arbeitslosenversicherung auszuwerten. Im Bereich der Untergliederung 22 (Sozialversicherung) steht erst eine detaillierte Auswertung zur Verfügung, die für Maßnahmen
sicher noch zu wenig aussagekräftig ist.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschlechtergerechte
Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting,  Nr. 1005/J, durch den Bundesminister für Finanzen.

Fragen 11 bis 13:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting, Nr. 1005/J, durch den Bundesminister für Finanzen.

Frage 14:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da es erst nach der erstmaligen Durchführung und dem Vorliegen der Ergebnisse zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten kommen kann.

Fragen 15 bis 17:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting, Nr. 1005/J, durch den Bundesminister für Finanzen.


Frage 18:

Für die nachgeordneten Dienststellen gilt dasselbe wie für die Zentralstelle. So wird etwa der Bereich der Untergliederung 21, der – wie bei der Beantwortung der Fragen 6 bis 8 erwähnt ‑ analysiert wird, vom Bundessozialamt federführend betreut.

Das Arbeitsmarktservice Österreich als eigenständiger Rechtsträger setzt ein systematisches Gender Budgeting bereits über weite Teile der steuerungsrelevanten
Arbeitsbereiche – insbesondere in der Arbeitsmarktförderung – um.

 

Mit freundlichen Grüßen