9844/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0346-I/A/15/2011

Wien, am 26. Jänner 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10045/J der Abgeordneten Dr. Winter und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Die „Panther-Apotheke“ in Stainach, Salzburgerstraße 255, besteht seit 1960.

In der Marktgemeinde Irdning ordinieren zur Zeit zwei Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag und ärztlicher Hausapotheke: Neben der bereits in der Anfrage genannten Praxis (Entfernung zur öffentlichen Apotheke in Stainach 5,2 km) gibt es noch einen zweiten Arzt für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag und ärztl. Hausapotheke, dessen Ordination in einer Entfernung von 6,05 km zur öffentlichen Apotheke in Stainach liegt.


Es besteht demnach in Irdning jedenfalls eine Hausapotheke, selbst wenn für Dr. Griesmaier kein/e Nachfolger/in gefunden werden oder dessen Nachfolger/in wegen zu geringer Entfernung zur genannten öffentlichen Apotheke keine Hausapotheke führen sollte. Die beiden Ordinationen sind derzeit ca. 840 m voneinander entfernt. Es scheinen dies keine unüberwindlichen Entfernungen zu sein, falls manche Patient/inn/en nach Pensionierung von Dr. Griesmaier den aktuellen hausapothekenführenden Arzt aufsuchen.

 

Dr. Griesmaier hat mit 31.03.2012 seinen Vertrag gekündigt, die freie Planstelle wird somit von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zur Nachbesetzung

ausgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage, ob die in der Anfrage in Aussicht gestellte, in der Zukunft liegende Situation überhaupt eintritt.

 

Es ist derzeit eine bloße Vermutung, dass nach Ausschreibung der Kassenplanstelle keine Ärztin oder kein Arzt nachfolgt, ebensowenig ist aus derzeitiger Sicht erkennbar, wo sich ein/e Nachfolger/in niederlassen würde und ob nicht ohnehin eine Hausapothekenbewilligung erteilt werden könnte.

 

Eine Einflussnahme auf die Invertragnahme einer Ärztin/eines Arztes durch einen Krankenversicherungsträger kommt mir unter Beachtung der vom Gesetzgeber vorgenommenen Aufgabenübertragung an die Versicherungsträger jedenfalls nicht zu. Ich gehe aber davon aus, dass die Krankenversicherungsträger bemüht sind, Interessent/inn/en für frei werdende Ärzteplanstellen zu finden.

 

Frage 4:

Das Bundesministerium für Gesundheit hat kürzlich österreichweit über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger recherchiert, welche konkreten Problemfälle es gäbe; von den Berichten aller Gebietskrankenkassen konnte zusammenfassend nur ein einziger konkreter Problemfall in Vorarlberg verzeichnet werden. Auch der Österreichischen Apothekerkammer sind keine konkreten Fälle bekannt, in welchen trotz vorhandener Kassenplanstelle eine Landarztpraxis nach dem Wegfall der ärztlichen Hausapotheke nicht mehr nachbesetzt hätte werden können.

 

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse teilte mit, dass die Änderung des Apothekengesetzes durch BGBl. I Nr. 41/2006 zu einem Rückgang der Hausapotheken geführt hat. Auswirkungen auf die Besetzung von freien Planstellen für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin gab es in ihrem Zuständigkeitsbereich bisher nicht, es konnte noch jede Planstelle nachbesetzt werden. Gleichzeitig haben aber neue öffentlichen Apotheken aufgesperrt und versorgen die Bevölkerung mit Medikamenten.

 

Frage 5:

Der Gesamtvertrag für die Vertragsärztinnen/-ärzte sieht in der Honorarordnung Teil A/VIII für bestimmte Landärztinnen/-ärzte eine Erschwerniszulage vor. Für die beiden Allgemeinmediziner in Irdning wird nach Auskunft der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse eine Erschwerniszulage von 25 % gewährt.

 

Diese besteht aus einem Zuschlag von 25 % zur Gesamthonorarsumme, abzüglich der Honorare für die Ordinationen, den Bereitschaftsdienst und die Physiotherapie.

 

Fragen 6 und 7:

Nach Angaben der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gibt es derzeit

46 Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin mit 19 Hausapotheken.

 

Fragen  8 und 9:

Die Entwicklung in den letzten fünf Jahren stellt sich aufgrund der von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse übermittelten Informationen wie folgt dar:

 

Jahr

 

Anzahl Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin

Anzahl
Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin
mit HAPO

2007

48

20

2008

48

20

2009

47

20

2010

46

19

2011

46

19

 

Beendete Vertragshausapotheke Standort ohne Nachfolger:

Gemeinde Wörschach (Jahr 2010)

 

Beendete Wahlarzthausapotheke* Standort ohne Nachfolger:

Gemeinde Aich-Assach (Jahr 2009)

 

*) Dazu wird festgehalten, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage Wahlärztinnen/-ärzte generell keine Hausapothekenbewilligung erhalten können.

 

Frage 10:

Eine entfernungsmäßig ähnliche Situation könnte sich in den Gemeinden Altaussee und Gaishorn ergeben, wobei der Arzt in Gaishorn erst 48 Jahre alt ist und demnach aus heutiger Sicht die Versorgung für weitere 17 bis 22 Jahre gewährleistet ist. Grundsätzlich ist eine Bewilligung für eine/n Nachfolger/in vorgesehen, wenn der Berufssitz mehr als 6 Straßenkilometer von der öffentlichen Apotheke entfernt ist. Der vereinzelte Wegfall einer ärztlichen Hausapotheke aus diesem Grund lässt keine Verschlechterung der Arzneimittelversorgung erwarten, hier sind die bestehenden Apotheken gefordert, die problemlose Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, z.B. durch vermehrte Zustellungen oder durch Errichtung von Filialapotheken sicherzustellen. In Altaussee wären die apothekengesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Filialapotheke gegeben.

 

Frage 11:

Nach Mitteilung der Österreichischen Apothekerkammer konnte in den wenigen bisher vergleichbaren Fällen immer Lösungen gefunden werden, welche die medizinische und medikamentöse Versorgung der Bevölkerung sicherstellen konnten. Exemplarisch sei auf die Gemeinden Piesendorf (Salzburg), Haiming (Tirol), Eben (Salzburg) oder Zwentendorf (NÖ) verwiesen. In den drei erstgenannten Fällen konnte jeweils ein Nachfolger auch ohne ärztliche Hausapotheke gefunden werden. Die Arzneinmittelversorgung wurde jeweils durch Errichtung einer Filialapotheke sichergestellt.

 

Im vierten genannten Fall ergab eine neuerliche Beurteilung einer geänderten Entfernungssituation aufgrund der aktuellen Straßenverhältnisse (neue Verkehrs-situation), dass die Mindestentfernung von 6 km zur nächsten öffentlichen Apotheke gegeben war und es wurde dem nachfolgenden Arzt die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke erteilt.

 

Fragen 12 bis 14:

Nein.

 

Sollte es in Zukunft tatsächlich zu einem Mangel an „Landärzt/inn/en“ kommen, kann dem - im Hinblick auf den wohl auch kausal im Vordergrund stehenden gesellschaftlichen Wandel - nur durch ein Maßnahmenbündel begegnet werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, die ein diesbezügliches Defizit hintanhalten. So wird etwa im Gesamtvertrag eines Versicherungsträgers eine „Erschwerniszulage“ bei Besetzung einer Ärzteplanstelle im ländlichen Raum vorgesehen, in einem anderen Fall wird bei schwach frequentierten Ordinationen eine erhöhte Grundvergütung bezahlt. Derzeit werden von einigen Krankenversicherungsträgern gemeinsam mit den Ärztekammern Konzepte zur Forcierung der niedergelassenen ärztlichen Versorgung erarbeitet.

 

Aufgrund der obigen Ausführungen scheint eine generelle Änderung des Apothekengesetzes nicht angebracht. Ich bin aber jedenfalls weiterhin bestrebt, den Hausapothekenangelegenheiten in Problembeobachtung besonderes Augenmerk zuzuwenden und gegebenenfalls in Einzelfällen Lösungsmöglichkeiten anzustreben.