9846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1172-II/BK/1.4/2011

 

Wien, am     . Jänner 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Angela Lueger, Rudolf Plessl, Gabriele Binder-Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. November 2011 unter der Zahl 9981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Koordinierungsstelle gegen Gewalt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Informationsschreiben des Bundesministeriums für Inneres wurde verschickt an das Bundeskanzleramt, alle Bundesministerien und an alle Ämter der Landesregierungen, die Wirtschaftskammer Österreich und die Wirtschaftskammern in den Bundesländern, die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, die Arbeiterkammern aller Bundesländer, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Gewerkschaft der Privatangestellten und die Gewerkschaft VIDA, den Österreichischen Gewerkschaftsbund und seinen Landesorganisationen, die Industriellenvereinigung, die Ärztekammer Wien, die Österreichische Tierärztekammer, die Österreichische Apothekenkammer, die Wiener Rechtsanwaltskammer, die Österreichische Notariatskammer, den Wiener Stadtschulrat und die Landesschulräte der übrigen Bundesländer, die Bundesgeschäftsstelle der FPÖ, das Landesbüro der grünen Wien, die Erzdiözese Wien, die Evangelische Superintendentur A.B.,

die Jüdische Gemeinde-Kultusgemeinde, das Islamische Religionspädagogische Institut, den Österreichischen Gemeindebund, Amnesty International Österreich, den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, die ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, die Asylkoordination Österreich, die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, den Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, die Caritas Österreich, die Diakonie Österreich, Die Möwe-Kinderschutzzentren Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H., das Don Bosco Flüchtlingswerk, ECPAT Österreich, die Evita Frauen- & Mädchenberatung, die Fachstelle für Gewaltprävention, die Familienakademie der OÖ Kinderfreunde, die Frauen- und Familienberatungsstelle Kassandra, das Friedensbüro Salzburg, Gesundheit Österreich, die Gewaltschutzzentren Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol, das Hilfswerk Wien, die IFS-Gewaltschutzstelle, die Institute für Ethik und Recht in der Medizin, für Konfliktforschung und für Sozialdienste-Ifs, Gemeinnützige GmbH, den Internationalen Versöhnungsbund, die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels Verein LEFÖ, die INTERNATIONALE POLICE ASSICIATION, die Katholische Männerbewegung Österreichs, Kidsnest – Gesellschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen GmbH, das Kinderschutzzentrum „Die Möwe“ St. Pölten, den Verein Hilfe für Kinder und Eltern Kinderschutz-Zentrum Graz, die Tiroler Kinderschutz GmbH, das Kinderschutzzentrum Innviertel, die Verein Hilfe für Kinder und Eltern Kinderschutzzentrum Kärnten und Linz, das Kinderschutz-Zentrum Salzburg Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern, den Verein Hilfszentrum für junge Menschen Kinderschutzzentrum TANDEM, das KITZ Kinderschutzzentrum, das Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus den Magistrat der Stadt Wien – Magistratsabteilungen 11 und 57, das Männer Gesundheits Zentrum MEN, die Medizinische Universität Wien, das Netzwerk Kinderrechte Österreich, NEUSTART, den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt, die Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie EKH Linz, den Österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen, das Österreichische Rote Kreuz, die Plattform gegen Gewalt in der Familie, die Sozialmedizinischen Zentren Ost-Donauspital und Baumgartner Höhe, das St. Anna Kinderspital, die Staatsanwaltschaft Graz, den Trägerverein Kinderschutzzentrum WIGWAM, die Universität Wien, die Vereine Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS), Autonomes Frauenzentrum, Beratungsstelle TARA (Frauennotruf), Frauen für Frauen, Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen – Beratungsstelle für sexuelle missbrauchte Mädchen und Frauen, „Frauen gegen Vergewaltigung“, Frauenberatung Mostviertel, Frauenhaus Linz, Frauenhäuser Steiermark, Frauennotruf Salzburg, Informationsstelle für Männer, „Kolpingfamilie Hallein“, LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, „Lichtblick“ – Lebens-, Berufs- und Sexualberatung NÖ-Süd, Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Österreichische Kinderfreunde Landesorganisation Steiermark, promente Kärnten, „Rettet das Kind Österreich“, „Rettet das Kind Steiermark“, Sozialzentrum Vöcklabruck Hilfe für in Not geratene Menschen, TAMAR – Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Wiener Frauenhäuser, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, die Volkshilfe Steiermark Gemeinnützige Betriebs-GmbH Kinderschutzzentrum Liezen, den WEISSEN RING, die Rettungszentrale und Rettungsstationen der Wiener Rettung, das FEM  Süd Frauen-gesundheitszentrum, den Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen, Mannsbilder – unabhängiger Verein Männerzentrum in Tirol für Bildung, Begegnung und Beratung, Männerwelten – Gewaltprävention und Beratung in Salzburg, den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie, Rat und Hilfe, die Kinder- und Jugendanwaltschaften und den Gemeinnützigen Verein „Wieder die Gewalt“.

 

Zu Frage 2:

Seit dem 12. November 2010.

 

Zu Frage 3:

1 Person im Ausmaß von 40 Wochenstunden.

 

Zu Frage 4:

Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiums, kommunikative Fähigkeiten und Erfahrungswerte im Umgang mit Gewalt und den Opfern von Gewalt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Für die wissenschaftliche Begleitung sind jährlich EURO 120.000,-- im Verrechnungsansatz 11728 budgetiert.

 

Zu Frage 7:

Ziel des Bündnisses gegen Gewalt ist es, alle österreichischen Akteure, die sich aktiv für Gewaltprävention engagieren, noch besser als bisher zu vernetzen, alle Aspekte, die zur Gewaltausübung führen, mit einzubeziehen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Der besondere Fokus liegt dabei auf Kinder und Jugendliche, Frauen, Personen mit Handicap, ältere Menschen und Familien.

 

Die „Koordinierungsstelle gegen Gewalt“ ist die zentrale Anlaufstelle und fungiert als Bindeglied zwischen den verantwortlichen Akteuren. Sie koordiniert sämtliche Maßnahmen, entwickelt entsprechende zielgruppenspezifische Initiativen und begleitet diese in weiterer Folge bei der Umsetzung. Ergänzend dazu erfolgt zunächst eine bundesweite Identifizierung allfälliger bereits laufender/erfolgreicher Präventionsprojekte und -vorhaben, welche gegebenenfalls als Referenzprojekte/-vorhaben für das internministerielle, organisations- und institutionsübergreifende Bündnis gegen Gewalt fungieren könnten.

 

Darüber hinaus ist auch die Einrichtung eines „Bündnis gegen Gewalt“-Förderbeirates zur Förderung/Umsetzung von primären Präventionsprojekten/-vorhaben, die Prämierung der nachahmenswerten best practice Projekte nach entwickelten Evaluierungsrichtlinien sowie die Verleihung eines weiteren Preises für aktivierende Texte zur umfassenden Gewaltprävention geplant. Ergänzt werden diese Maßnahmen noch durch entsprechende, sogenannte train the trainer-Programme für die Bündnispartner und die Umsetzung von erwachsenenbildnerischen Bildungsprogrammen zur umfassenden Gewaltprävention.

 

Zu Frage 8:

Die – im Sinne einer Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und Identifizierung von best practices – bundesweite Erhebung allfälliger bereits laufender Präventionsprojekte/-vorhaben erfolgte in insgesamt 3 Phasen. Diese sind bis auf einige anlassbezogene Nacherfassungen abgeschlossen. Weitere Erhebungsphasen sind derzeit nicht geplant.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Nein, die Vielzahl an national bereits laufenden, entsprechenden Aktivitäten, Initiativen und Projekten in Bezug auf Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen, Personen mit Handicap, ältere Menschen und Familien ist nicht bekannt. Es gibt es eine Vielzahl von Projekten, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien der Primärprävention entsprechen, sondern Sensibilisierung für bestimmte Gewaltformen, Solidarität mit bestimmten Opfergruppen sowie Beratung oder Schulpädagogik, d. h. Sekundärprävention beinhalten. Diese Projekte werden evaluiert, um einen öffentlich überprüfbaren und international vergleichbaren Überblick  zu ermöglichen.

 

Die Bekämpfung von Gewalt in all ihren Erscheinungsformen ist eine gesamtgesellschaft-liche, ressort-, organisations- und institutionsübergreifende Herausforderung, welcher sich eine Vielzahl an nationalen Akteuren angenommen hat bzw. zuständig ist und wo es darüber hinaus auch unzählige nationale Einzel- und Privatinitiativen gibt. In manchen Bereichen mangelt es auch am Bewusstsein, dass Kooperation und Vernetzung wichtige Modelle der Gewaltprävention darstellen. Die in drei Phasen durchgeführte IST-Standserhebung verfolgt dabei letztendlich den Zweck, einen – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden – Überblick über mögliche Bündnispartner zu erhalten.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Eine Veröffentlichung der Schutzzentren und der Kontaktdaten der Ansprechpartner, die der Koordinierungsstelle gegen Gewalt namhaft gemacht werden, ist nicht vorgesehen.