9850/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/278-PMVD/2011                                                                                             . Jänner 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Nr. 10022/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bzw. an nahestehende Vereine der Regierungsparteien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport fördert die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur Österreich auf Grund des Bundes-Sportförderungsgesetzes, die in § 9 Abs. 3 Z 2 BSFG taxativ als eine jener Einrichtungen aufgezählt ist, für die die Bestimmungen des § 9 zwingend anzuwenden sind. Nach § 10 leg. cit. sind Mittel der Besonderen Bundessportförderung von 42 v. H. von fünf Sechstel von 90 v. H. der Summe der Besonderen Bundessportförderung vorgesehen. In der Vergangenheit war dieser Betrag von den tatsächlich nach § 20 Glückspielgesetz 1989 erzielten Einnahmen abhängig.

Zu 4 und 5:

Entfällt.