9850/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.01.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/278-PMVD/2011 . Jänner 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Nr. 10022/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bzw. an nahestehende Vereine der Regierungsparteien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport fördert die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur Österreich auf Grund des Bundes-Sportförderungsgesetzes, die in § 9 Abs. 3 Z 2 BSFG taxativ als eine jener Einrichtungen aufgezählt ist, für die die Bestimmungen des § 9 zwingend anzuwenden sind. Nach § 10 leg. cit. sind Mittel der Besonderen Bundessportförderung von 42 v. H. von fünf Sechstel von 90 v. H. der Summe der Besonderen Bundessportförderung vorgesehen. In der Vergangenheit war dieser Betrag von den tatsächlich nach § 20 Glückspielgesetz 1989 erzielten Einnahmen abhängig.
Zu 4 und 5:
Entfällt.