9851/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/279-PMVD/2011 . Jänner 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Nr. 10036/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nach Art 20 Abs. 1 B-VG stellt die Weisung das primäre Element der Steuerung einer monokratisch organisierten Verwaltungsbehörde dar. Nur durch sie ist es letztlich dem Nationalrat möglich, mich für das Handeln der Bediensteten meines Ressorts verantwortlich zu machen und kann somit als Teil des demokratischen Grundprinzips betrachtet werden. Jeder Auftrag des Leiters einer Behörde, sofern er sich auf Vollzugsaufgaben bezieht, ist daher im Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Eine detaillierte einzelne Auflistung im Nachhinein ist somit nicht möglich.
Zu 3:
Mein Kabinett ist den übrigen Organisationseinheiten meines Ressorts hierarchisch nicht übergeordnet.