9856/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0192-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. JAN. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2011, Nr. 10001/J,

betreffend Uran in Boden durch Phosphatdüngung

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2011, Nr. 10001/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die unten angeführten Angaben beruhen auf den veröffentlichten Daten der Agrar Markt Austria bzw. AGES-Recherchen bei der Industrie. Die Angaben für P-Dünger in Tonnen wurden auf Basis der verfügbaren Zuordnung der Reinnährstoffstatistik auf die einzelnen Phosphatdünger nach den Phosphatgehalten hochgerechnet:

 

Wirtschaftsjahr

Reinnährstoff P2O5 /t

P-Dünger in t

2006/2007

37 925

nicht verfügbar

2007/2008

44 704

nicht verfügbar

2008/2009

17 531

123 000

2009/2010

22 121

120 000

2010/2011

29 268

145 000

 

Zu Frage 2:

 

Der Großteil der mineralischen Düngemittel, und damit auch der Phosphatdüngemittel, werden nach der derzeit geltenden Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel als „EG-Düngemittel“ in Verkehr gebracht. Diese Verordnung sieht keine Grenzwerte für Uran und daher auch keine Deklarationspflichten für einen entsprechenden Gehalt vor. Im Zuge eines derzeit anlaufenden weitreichenden Harmonisierungsprozesses des europäischen Düngmittelrechts mit angestrebter Einbeziehung aller für Düngungszwecke im weiteren Sinn möglichen Materialien, ist die Einführung von Grenzwerten, insbesondere auch für Schwermetalle in Düngemittel, geplant.

 

In der österreichischen Düngemittelverordnung, BGBl. II Nr. 100/2004 idgF, sind Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und Vanadium normiert.

Eine bloß nationale Einführung eines Grenzwertes für Uran kann nicht verhindern, dass in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte Düngemittel in Österreich in Verkehr gebracht werden können.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist bei der Harmonisierung des europäischen Düngemittelrechtes laufend eingebunden und wird sich für die Festlegung von Grenzwerten für Schwermetalle einsetzen.

 

Der Bundesminister: