9858/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald
Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. November 2011 unter der Zl. 10008/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „radikalislamische
Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie bereits
in der gegenständlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung vom
8.
September
2011 ausgeführt, fallen dort angeführte Fragen nicht in die
Zuständigkeit des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu Frage 2:
Art.
I Abs. 1 des
am 13. Oktober 2011 unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung
des
Internationalen
König-Abdullah-bin-Abdulaziz-Zentrums für interreligiösen und
interkulturellen Dialog sieht vor, dass das Dialogzentrum als internationale
Organisation
errichtet
wird. Damit wird es Rechtspersönlichkeit wie andere internationale
Organisationen
auch
genießen. Der konkrete Status des Dialogzentrums in Österreich wird
im Wege eines
Amtssitzabkommens
zu regeln sein, das nach Inkrafttreten des oben genannten
Übereinkommens
gemäß dessen Art. XI Abs. 1 abzuschließen sein wird. Die
österreichische
Amtssitzpolitik gegenüber internationalen Organisationen ist vom Grundsatz
geleitet,
vergleichbare
Organisationen gleich zu behandeln. Es wird daher davon auszugehen sein, dass
sich
das Amtssitzabkommen an Abkommen mit Organisationen vergleichbarer
Größe
orientieren wird (z.B. Amtssitzabkommen mit dem Joint Vienna Institute, BGBl. III Nr.
187/1997, mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft, BGBl. III Nr. 87/2007,
oder dem
Verbindungsbüro
von drei Organisationen der Weltbankgruppe (IBRD, IFC, MIGA) in Wien,
BGBl.
III Nr.
23/2011).
Zu Frage 3:
Art. IX Abs. 1 lit. a
des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen
König-Abdullah-
bin-Abdulaziz-Zentrums
für interreligiösen und interkulturellen Dialog sieht lediglich
freiwillige Beiträge der Vertragsparteien vor. Seitens Österreichs
ist derzeit kein freiwilliger
finanzieller Beitrag in Aussicht genommen.