9858/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. November 2011 unter der Zl. 10008/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „radikalislamische Tätigkeit und Einrichtungen in Österreich“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Wie bereits in der gegenständlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 8.
September 2011 ausgeführt, fallen dort angeführte Fragen nicht in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu Frage 2:

Art. I Abs. 1 des am 13. Oktober 2011 unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung des
Internationalen König-Abdullah-bin-Abdulaziz-Zentrums für interreligiösen und
interkulturellen Dialog sieht vor, dass das Dialogzentrum als internationale Organisation
errichtet wird. Damit wird es Rechtspersönlichkeit wie andere internationale Organisationen
auch genießen. Der konkrete Status des Dialogzentrums in Österreich wird im Wege eines

Amtssitzabkommens zu regeln sein, das nach Inkrafttreten des oben genannten
Übereinkommens gemäß dessen Art. XI Abs. 1 abzuschließen sein wird. Die österreichische
Amtssitzpolitik gegenüber internationalen Organisationen ist vom Grundsatz geleitet,
vergleichbare Organisationen gleich zu behandeln. Es wird daher davon auszugehen sein, dass
sich das Amtssitzabkommen an Abkommen mit Organisationen vergleichbarer Größe
orientieren wird (z.B. Amtssitzabkommen mit dem Joint Vienna Institute, BGBl.
III Nr.
187/1997, mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft, BGBl.
III Nr. 87/2007, oder dem
Verbindungsbüro von drei Organisationen der Weltbankgruppe (IBRD, IFC, MIGA) in Wien,
BGBl. III Nr. 23/2011).

Zu Frage 3:

Art. IX Abs. 1 lit. a des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen König-Abdullah-
bin-Abdulaziz-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog sieht lediglich
freiwillige Beiträge der Vertragsparteien vor. Seitens Österreichs ist derzeit kein freiwilliger
finanzieller Beitrag in Aussicht genommen.