9862/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. November 2011 unter der Zl. 10030/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „sogenannte Weisungen an die Beamtenschaft durch
Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

Der Grundsatz der Weisungsgebundenheit der Verwaltungsorgane ist in Art. 20 B-VG
festgelegt. Jeder Auftrag der Behördenleitung, sofern er sich auf Vollzugsaufgaben der
Behörde bezieht, ist daher im Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Solche Weisungen
werden im Einzelnen nicht festgehalten. Schriftliche Weisungen im Sinne § 44 Abs. 3 BDG
1979 wurden nicht erteilt.

Zu Frage 3:

Ich verweise auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Zl.
6805/J-NR/2010 vom 3. J
änner 2011.