9862/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
30.
November 2011 unter der Zl. 10030/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „sogenannte Weisungen an die
Beamtenschaft durch
Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der
Grundsatz der Weisungsgebundenheit der Verwaltungsorgane ist in Art. 20 B-VG
festgelegt. Jeder
Auftrag der Behördenleitung,
sofern er sich auf Vollzugsaufgaben der
Behörde bezieht, ist daher im
Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Solche Weisungen
werden im Einzelnen nicht festgehalten. Schriftliche Weisungen im Sinne §
44 Abs. 3 BDG
1979 wurden nicht erteilt.
Zu Frage 3:
Ich verweise
auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Zl.
6805/J-NR/2010 vom 3. Jänner 2011.