9866/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1237-II/10/a/2011
Wien, am . Jänner 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Zahl 10007/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „untätige Polizei während einer strafrechtlich relevanten Handlung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6:
Wie die eingehende Überprüfung der gegenständlichen Causa ergab, sind die involvierten Bediensteten korrekt eingeschritten. Die ersteintreffenden Beamten haben auf Grund der durch sie wahrgenommenen Sachlage das Einschreiten von Spezialkräften veranlasst, welche den Täter festgenommen haben. Dieses Vorgehen war auf Grund von Verhältnismäßigkeitserwägungen notwendig und richtig.
Dies wird insbesondere durch das, aufgrund einer von Frau R. B. eingebrachten Klage nach dem Amtshaftungsgesetz, ergangene Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 19. März 2008, GZ R 19/08d-56, bestätigt. Eine von Frau R. B. dagegen beim Obersten Gerichtshof eingebrachte außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen. Aus dem Urteil ergibt sich, dass die betroffenen Organe kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten setzten.
Daher besteht keine Haftung des Bundesministeriums für Inneres für den durch eine Privatperson verursachten Schaden, den Frau R. B. erlitten hat. Eine Entschädigungszahlung kommt daher mangels rechtlicher Grundlage nicht in Betracht.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein.