9871/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1206-II/10/2011
Wien, am . Jänner 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am
1. Dezember 2011 unter der Zahl 10047/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein.
Zu den Fragen 6 und 7:
In Niederösterreich sicherten zwei Exekutivbeamte auf Ersuchen der Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf gem. § 34 Abs. 2 Tierschutzgesetz eine behördliche Überwachung ab.
In Kärnten zeigte die Polizei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg den Verdacht einer Übertretung gem. § 32 Abs. 2 bis 6 Tierschutzgesetz an.