9871/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/1206-II/10/2011

 

Wien, am      . Jänner 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am

1. Dezember 2011 unter der Zahl 10047/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Nein.


Zu den Fragen 6 und 7:

In Niederösterreich sicherten zwei Exekutivbeamte auf Ersuchen der Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf gem. § 34 Abs. 2 Tierschutzgesetz eine behördliche Überwachung ab.

In Kärnten zeigte die Polizei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg den Verdacht einer Übertretung gem. § 32 Abs. 2 bis 6 Tierschutzgesetz an.