9872/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0002-I/4/2012

Wien, am 30. Jänner 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Nr. 9984/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

I. Auslandsdienstreisen

Zu den Fragen 1-6 und 8:

Ø  Welche Auslandsdienstreisen haben Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär Ihres Ressorts seit dem 01.01.2011 absolviert bzw. werden Sie noch bis zum 31.12.2011 absolvieren und wie viele Tage nahmen bzw. nehmen diese in An­spruch?

Ø  Welchen Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen je­weils erfüllt?

Ø  Wie viele Mitglieder Ihres Büros/ des Büros des Staatssekretärs haben bzw. wer­den an diesen Auslandsdienstreisen jeweils teilgenommen?

Ø  Wie viele Beamten Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe, Dienst­klasse bzw. Funktionsstufe) haben bzw. werden an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?


Ø  Wie viele ressortfremde Personen haben teilgenommen bzw. werden an diesen Dienstreisen jeweils teilnehmen
a) Um welche konkreten Personen handelte bzw. handelt es sich?
b) Welchen Zweck erfüllten bzw. erfüllen diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

Ø  Wie viele amtsfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenom­men bzw. werden bis 31.12.2011 noch daran teilnehmen
a) Um welche konkreten Personen handelte es sich?
b) Welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

Ø  Werden Sie bzw. ein bzw. ein/e allfälliger/e Staatssekretär/in Ihres Ressort Dienstreisen im Jahr 2011 absolvieren bzw. sind welche geplant? Wenn ja, welche und aus welchem Grund?

 

Für die mit Stichtag 30.11.2011 abgerechneten Reisen verweise ich auf die Anlagen 1 und 2, denen Datum, Reiseziel, Zweck und teilnehmender Personenkreis zu ent­nehmen ist. Bei den angeführten amtsfremden Personen, deren Kosten vom Ressort getragen wurden, handelt es sich großteils um Journalisten.

 

Im Dezember 2011 habe ich folgende weitere Auslandsdienstreisen durchgeführt:

2.12. Berlin

8./9.12. Brüssel

 

Staatssekretär Dr. Ostermayer hat in diesem Zeitraum keine Auslandsdienstreisen durchgeführt.

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche Gesamtkosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskos­ten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Republik Österreich durch diese Auslandsaufenthalte jeweils entstanden?
a) In Summe
b) Für Ihre Person
c) Für die unter Frage 4-6 genannten Personen

 

Bundeskanzler und nicht gesondert

zuordenbare Beträge                                    €      62.495,77

Kabinett                                                          €      78.551,67

Mitarbeiter des Ressorts                              €      51.390,49

amtsfremde/ressortfremde Personen         €    119.685,53

gesamt                                                            €    312.123,46

 

Staatssekretär Dr. Ostermayer                    €        5.565,18

amtsfremde/ressortfremde Personen         €            575,60

gesamt                                                            €        6.140,78

 

Gesamt                                                          €    318.264,24


II. Flugreisen

Zu den Fragen 1 bis 6 sowie 8 und 9:

Ø  Welche Flugreisen (Ausland wie Inland) wurden bzw. werden zwischen 01.01.2011 bis einschließlich 31.12.2011 durch Sie, einen/eine Bundesminister/in, einen/eine Staatssekretär/Staatssekretärin, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines allfällig eingerich­teten Staatssekretariates, durch die Bediensteten Ihres Ressorts jeweils absol­viert?

Ø  Welche dienstliche Begründung haben bzw. hatten diese unter Frage 1 genann­ten Flüge jeweils?

Ø  Auf welche Flugunternehmen hat Ihr Ressort in den unter Frage 1 genannten Flugreisen jeweils zurückgegriffen bzw. greift zurück?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Li­nienflüge in Anspruch genommen?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Charterflüge in Anspruch genommen?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Business- und Privatjets durch Ihr Ressort gechartert?

Ø  Wie hoch waren bzw. sind die durch Ihr Ressort zu tragenden – der jeweiligen zu­geordneten – Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, aufgegliedert nach
a) Linienflügen?
b) Charterflügen?
c) Durch das Ressort gecharterten Business- und Privatjets?

Ø  Wie hoch waren bzw. sind die durch Ihr Ressort zu tragenden – den jeweiligen Reisen zugeordneten – Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, auf­gegliedert nach
a) Flugreisen die durch Linienflüge mittels Businesstickets durchgeführt wurden?
b) Flugreisen die durch Linienflüge mittels Economytickets durchgeführt wurden?

 

Zu den nicht bereits in den Anlagen 1 und 2 angeführten Inlandsdienstreisen verwei­se ich auf die Anlage 3.

 

Die Gesamtflugkosten für mich und den Herrn Staatssekretär betrugen € 38.029,02.

Die Auflistung sämtlicher im Ressort getätigter Flüge würde einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand darstellen.

 

Zu Frage 7:

Ø  Wie hoch waren bzw. sind die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zwischen 01.01.2011 bis 31.12.2011?
für Flugreisen die mittels Linienflügen durchgeführt wurden bzw. werden?
a) Für Flugreisen die mittels Charterflügen durchgeführt wurden bzw. werden?
b) Für Flugreisen die mittels Business- und Privatjets durchgeführt wurden bzw. werden?

 

Die Gesamtkosten der Flugreisen des gesamten Ressorts betrugen € 339.841,80.


Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Welche dienstliche Begründung gab es im jeweiligen Fall der in der Frage 1 genannten Flüge für die Inanspruchnahme von
a) Linienflügen?
b) Charterflügen?
c) Flügen durch Business- und Privatjets?

Ø  Standen bzw. stehen für die unter Frage 1 genannten Flugreisen keine anderen Verkehrsverbindungen (Zug, Bus, PKW) zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde diese dann nicht mittels anderer Verkehrsmittel durchgeführt?

Ø  Wurde durch Ihr Ressort die Möglichkeit geprüft, ob andere Verkehrsmittel für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zur Verfügung stünden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was veranlasste Ihr Ressort dennoch auf Flugreisen zurückzugreifen?

 

Die Wahl des Verkehrsmittels wurde den Anforderungen der Reise angepasst.

 

Zu Frage 13:

Ø  Wie hoch war der geschätzte CO2 Ausstoß, der durch die unter Frage 1 genann­ten Flugreisen verursacht wurde?

 

Es ist festzuhalten, dass eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschad­stoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u.a. die Parameter Verkehrsmittel­kilometer, Verkehrsleitung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen, Beset­zungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des betrachteten Verkehrsmit­tels als Grundlage braucht. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine solche Berechnung liegt dem Bundeskanzleramt nicht vor. Eine genaue Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist mir daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anlagen

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.