9875/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 27. Jänner 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0388-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9996/J betreffend "die Dienstreisen der Bundesregierung, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre", welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Sämtliche im Zeitraum von 1.1.-31.12.2011 von mir durchgeführten Auslandsdienstreisen waren Flugreisen.
Bezüglich der von mir im Zeitraum von 1.1.-7.7.2011 durchgeführten Flugreisen darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9032/J verweisen. Dazu ist zu bemerken, dass von den darin angeführten Inlandsdienstreisen jene am 27.6.2011 bzw. 4.7.2011 Flugreisen waren.
Zu den im Zeitraum vom 8.7.-31.12.2011 durchgeführten Flugreisen im In- und Ausland halte ich fest:
Sämtliche Dienstreisen dienten der Verfolgung und Durchsetzung wirtschafts-, familien- und jugend- sowie außenwirtschaftspolitischer Zielsetzungen.
Bei meiner Reise zur Eröffnung der International Izmir Fair am 8.9.2011 wurde ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts, zwei Journalisten und einem Fotografen begleitet. Für den Bedarfsflug sind Kosten in Höhe von € 11.587,50 entstanden. An sonstigen Reisekosten wurden für meine Person € 31,- und für die zwei Mitglieder meines Kabinetts insgesamt € 144,50 abgerechnet.
Bei meiner Reise zum Handelsministertreffen nach Brüssel am 26.9.2011 wurde ich von einem Mitglied meines Kabinetts und zwei Mitarbeiter/inne/n des Ressorts begleitet. Dabei sind an Kosten für meine Person für den Linienflug € 881,83 angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden € 36,70 abgerechnet. Für das Mitglied meines Kabinetts sind für den Linienflug € 881,83 angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden € 29,87 abgerechnet. Für die zwei Mitarbeiter/innen des Ressorts sind für den Linienflug insgesamt € 1.277,66 angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden insgesamt € 177,04 abgerechnet.
Bei meiner Reise in Begleitung des HBP nach Aserbaidschan und Turkmenistan von 11.-13.10.2011 wurde ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts und einer Mitarbeiterin des Ressorts begleitet. Dabei sind für meine Person € 3.012,54 anteilige Kosten für den Charterflug angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden € 95,89 abgerechnet. Für die Mitglieder meines Kabinetts sind insgesamt € 4.781,08 Flugkosten angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden insgesamt € 175,58 abgerechnet. Für die Mitarbeiterin des Ressorts sind € 3.012,54 anteilige Kosten für den Charterflug angefallen, an sonstigen Reisekosten wurden € 159,89 abgerechnet.
Bei meiner Reise zur Abschlussveranstaltung "Säulen der Wirtschaft" nach Hohenems am 20.10.2011 wurde ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts begleitet. Für den Bedarfsflug sind Kosten in Höhe von € 6.400,- entstanden. An sonstigen Reisekosten wurden für die Mitglieder meines Kabinetts insgesamt € 14,08 abgerechnet.
Bei meiner Reise zur KMU-Roadshow nach Althofen am 24.10.2011 wurde ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts begleitet. Für den Bedarfsflug sind Kosten in Höhe von € 4.587,-entstanden. An sonstigen Reisekosten wurden für die Mitglieder meines Kabinetts insgesamt € 14,08 abgerechnet.
Bei meiner Reise zum EU-Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie nach Brüssel am 24.11.2011 wurde ich von einem Mitglied meines Kabinetts und drei Mitarbeiter/inne/n des Ressorts begleitet. Für den Bedarfsflug sind Kosten in Höhe von € 9.800,- entstanden. An sonstigen Reisekosten wurden für meine Person € 36,40, für das Mitglied meines Kabinetts € 55,87 und für die drei Mitarbeiter/innen des Ressorts insgesamt € 469,90 abgerechnet.
Bei meiner Reise zum EU-Rat zur WTO-Ministerkonferenz am 14.12.2011 in Genf wurde ich von zwei Mitgliedern meines Kabinetts begleitet. Für den Bedarfsflug sind Kosten in Höhe von € 8.260.- entstanden. An sonstigen Reisekosten wurden für meine Person € 17,60 und für die Mitglieder meines Kabinetts insgesamt € 17,60 abgerechnet.
Zu den von der bis 21.4.2011 meinem Ressort zugehörigen Frau Staatssekretärin durchgeführten Auslandsreisen und Inlandsflugreisen ist wie folgt auszuführen:
Bei ihrer Reise zum informellen Familienministertreffen nach Gödöllö von 31.3.-1.4.2011 mit dem Dienstkraftwagen wurde die Frau Staatssekretärin von zwei Mitgliedern ihres Kabinetts begleitet. An Reisekosten wurden für die Frau Staatssekretärin € 31,- und für die zwei Mitglieder ihres Kabinetts insgesamt € 316,27 abgerechnet.
Bei ihrer Reise zur Landesjugendreferentenkonferenz und Frühjahrsmesse nach Dornbirn von 7.-8.4.2011 wurde die Frau Staatssekretärin von einem Mitglied ihres Kabinetts und einer Mitarbeiterin des Ressorts begleitet. Dabei sind an Kosten für den Linienflug für die Frau Staatssekretärin € 294,93, für das Mitglied ihres Kabinetts € 294,93 und für die Mitarbeiterin des Ressorts € 498,90 angefallen. An sonstigen Reisekosten wurden für die Frau Staatssekretärin € 95,-, für das Mitglied ihres Kabinetts € 78,76 und für die Mitarbeiterin des Ressorts € 131,32 abgerechnet.
Bei ihrer Reise zum EU-Rat Wettbewerbsfähigkeit nach Gödöllö von 12.-14.4.2011 mit dem Dienstkraftwagen wurde die Frau Staatssekretärin von einem Mitglied ihres Kabinetts begleitet. An Reisekosten wurden für die Frau Staatssekretärin € 31,- und für das Mitglied ihres Kabinetts € 6,20 abgerechnet.
Eine Aufgliederung aller in diesem Zeitraum von sämtlichen Bediensteten des Ressorts absolvierten Flugdienstreisen, für welche die Verfügung gilt, dass grundsätzlich der günstigste Flug in der günstigsten Klasse in Anspruch zu nehmen ist, ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Ich werde auch künftig Dienstreisen nach Maßgabe gegebener Erfordernisse wie der Teilnahme an europäischen und internationalen Entscheidungsgremien und der Vertretung der in den Wirkungsbereich des Ressorts fallenden Interessen auf bi- und multilateraler Ebene durchführen.
Dienstreisen werden grundsätzlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß durchgeführt, solche mit dem Flugzeug nur dann, wenn aus Termingründen oder, zudem, aus Gründen der faktischen physischen Erreichbarkeit des Reiseziels kein anderes Transportmittel gewählt werden kann.
Eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die aus den Dienstreisen resultieren, hat folgende Parameter als Grundlage:
· Flugkilometer
· Verkehrsleistung
· In- und Auslandsdienstreisen
· Besetzungsgrad
· Energieeinsatz für die Erbringung der Verkehrsleistung
Nur vollständige Angaben hinsichtlich der genannten Parameter ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine genaue Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist daher schon aus faktischen Gründen nicht möglich.