9876/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

                                                            BMWF-10.000/0314-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 30. Jänner 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9997/J-NR/2011 betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

I. Auslandsreisen:

 

Zu Fragen 1 bis 6 und 8:

Meine Amtsvorgängerin hat insgesamt vier Auslandsreisen, eine nach Thailand, Vietnam, Indonesien, Singapur (14. bis 23. Februar 2011), eine nach Warschau (18. und 19. März 2011), eine nach Gödöllö (11. und 12. April 2011) und eine nach Budapest (15. April 2011) absolviert. Insgesamt nahmen fünf Mal Kabinettsmitarbeiter und drei Mal Ressortmitglieder an einer der Reisen teil.

 

Ich absolvierte zehn Auslandsreisen, nach Brüssel (31. Mai und 01. Juni 2011), nach Israel (18. bis 21. Juni 2011), nach Frankfurt (22. Juni 2011), nach Bregenz/Lindau (23. bis 27. Juni 2011), nach Monaco (02. bis 03. Juli 2011), nach Krakau (26. September 2011), nach Brüssel
(30. September bis 01. Oktober 2011), in die Schweiz (27. bis 28. Oktober 2011), nach China (20. bis 24. Oktober 2011), nach Brüssel (28. November 2011; 5. bis 6. Dezember). Insgesamt
nahmen 19 Mal Kabinettsmitglieder, 13 Mal Ressortmitglieder und 5 Mal ressortexterne
Personen an einer der Reisen teil.

 

Die Reisen dienten einerseits der Wahrnehmung der Präsenz Österreichs auf Ministerebene bei EU-Räten sowie anderen europäischen und internationalen Gremien. Weiters dienten sie der Verbesserung der österreichischen Position in der internationalen Forschungslandschaft sowie auch der Positionierung Österreichs in der internationalen Hochschullandschaft und der Erörterung spezieller hochschul- und forschungsrelevanter Fragen.

 

Zu Frage 7:

Da gemäß den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 die Abrechnungen bis zu sechs Monate nach Abschluss der Dienstreise gelegt werden können, sind in den Angaben Kosten für Dienstreisen, die in diesem Zeitraum erfolgt sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, nicht enthalten.

 

Die Gesamtkosten für die Auslandsaufenthalte betrugen € 67.121,01

hiervon entfallen auf meine Amtsvorgängerin und mich € 20.779,08

auf die unter Frage 4 bis 6 genannten Personen: € 22.970,61 bzw. keine Kosten.

 

II. Flugreisen:

 

Zu Fragen 1 bis 6, 8 und 9:

Meine Amtsvorgängerin absolvierte zwei Flugreisen, jene nach Thailand, Vietnam, Indonesien, Singapur (in einem) und jene nach Warschau.

 

Meine Flugreisen decken sich grundsätzlich mit jenen der Auslandsreisen. Innerhalb Österreichs wurden eine Flugreise nach Bregenz und vier nach Innsbruck absolviert. Die Reisen dienten der Wahrnehmung meiner Verpflichtungen als Wissenschafts- und Forschungsminister wie beispielsweise der Teilnahme an der Tiroler Hochschulkonferenz.

 

Es wurden hierbei ausschließlich Linienflüge in Anspruch genommen. Im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand können keine derart detaillierten Angaben zur Frage betreffend Mitarbeiter/innen meines Kabinetts und sonstiger Ressortbediensteter gemacht werden.

 

Zu Frage 7:

Die Gesamtsumme für die derzeit abgerechneten Flugreisen in der Zentralstelle betrug im Jahr 2011 € 193.213,08. In dieser Summe sind auch die Kosten für die oben angeführten Flüge meiner Amtsvorgängerin und von mir enthalten.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Prinzipiell werden Dienstreisen nur dann unternommen, wenn sie zur Ausübung der Amtstätigkeit erforderlich sind. Die Verwendung eines Flugzeuges wird dann gewählt, wenn einerseits aus terminlichen Gründen wie andererseits aus Distanzgründen keine realistische Alternative zur Verfügung steht.


Zu Frage 13:

Es ist festzuhalten, dass eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoff­emissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u.a. die Parameter Verkehrsmittelkilome­ter, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen, Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des betrachteten Verkehrsmittels als Grundlage hat. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine solche Berechnung liegt dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht vor. Eine genaue Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist mir daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.