9885/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2012
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10171/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1, 2 und 3:
Bislang wurden keinerlei derartige Beschwerden an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz herangetragen. Auch frühzeitige Gas-Abschaltungen sind dem Ministerium nicht bekannt.
Frage 4:
Nach Rücksprache mit der Energie-Control Austria GmbH stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Unternehmen wie Wien Energie oder EVN haben ihre KundInnen gemäß § 125 Abs 2 GWG 2011 ordnungsgemäß über bevorstehende Tariferhöhungen informiert und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Jene KundInnen, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machten, wurden in weiterer Folge per Schreiben darüber informiert, bis zu welchem Zeitpunkt sie mit Gas versorgt werden und dass sie binnen Frist einen neuen Gaslieferanten namhaft machen müssen, anderenfalls eine Gasabschaltung erfolgt. Insofern war das Vorgehen der Gasunternehmen gesetzeskonform.
Da der Wortlaut des § 125 Abs 2 GWG 2011 eindeutig ist und KundInnen ausnahmslos eine Frist von 3 Monaten vor einer Vertragsbeendigung bei einem Widerspruch gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglich vereinbarter Entgelte einräumt, erscheint uns die Wahrung der KonsumentInnenrechte hier grundsätzlich ausreichend sichergestellt.
Die Energie-Control Austria GmbH kritisiert jedoch, dass die Schreiben der Unternehmen missverständlich formuliert waren, sodass bei vielen KonsumentInnen Sorge hinsichtlich einer allzu raschen Abschaltung im Zusammenhang mit der Frist zur Benennung des Neulieferanten entstand. Die E-Control hat zu den Anlassfällen daher ein Schreiben an die Unternehmen gerichtet, in welchem auf die Verunsicherung von KundInnen hingewiesen und ersucht wurde, derartige Schreiben zukünftig nur mehr dann zu versenden, wenn tatsächlich ein vertragsloser Zustand droht.
Fälle, in denen es tatsächlich auch zu einer
vorzeitigen Abschaltung kam, sind auch der E-Control Austria nicht bekannt.