9894/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0045-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     .Jänner 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2011 unter der Nr. 9995/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Dienstreisen der Bundesregierung 2011, die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:                                                                                                 

 

I. Auslandsreisen

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Welche Auslandsdienstreisen haben Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär Ihres Ressorts seit dem 1.1.2011 absolviert bzw. werden Sie noch bis zum 31.12.2011 absolvieren und wie viele Tage nahmen bzw. nehmen diese in Anspruch?

Ø  Welchen Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen jeweils erfüllt?

Ø  Wie viele Mitglieder Ihres Büros/des Büros des Staatssekretärs haben teilgenommen bzw. werden an diesen Auslandsdienstreisen jeweils teilnehmen?

Ø  Wie viele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse bzw. Funktionsstufe) haben teilgenommen bzw. werden an diesen Dienstreisen jeweils teilnehmen?

Ø  Wie viele ressortfremde Personen haben teilgenommen bzw. werden an diesen Dienstreisen jeweils teilnehmen

a.    Um welche konkreten Personen handelte bzw. handelt es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten bzw. erfüllen diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?


Ø  Wie viele amtsfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen bzw. werden bis 31.12.2011 noch daran teilnehmen

a.    Um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

Ø  Welche Gesamtkosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Republik Österreich durch diese Auslandsaufenthalte jeweils entstanden? a) In Summe, b) für Ihre Person, c) für die unter Frage 4-6 genannten Personen

Ø  Werden Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär/eine allfällige Staatssekretärin Ihres Ressorts Dienstreisen im Jahr 2011absolvieren bzw. sind welche geplant? Wenn ja, welche und aus welchem Grund?

 

 

Folgende Auslandsdienstreisen wurden von mir zwischen 1.1.2011 und 30.11.2011 absolviert:

 

Reiseziel/Zweck

Datum

Begleitpersonen

Brüssel, Belgien:

EU-Verkehrsministerrat

30. - 31.3.2011

2 KabinettsmitarbeiterInnen

2 RessortmitarbeiterInnen

Berlin, Deutschland:

Treffen mit HBM Ramsauer

4. - 5.4.2011

2 KabinettsmitarbeiterInnen

Ljubljana, Slowenien:

Unterzeichnung Abkommen FAB-CE

5.5.2011

3 KabinettsmitarbeiterInnen

Moskau/St. Petersburg, Russland:

Delegation HBP

Treffen mit Verkehrsminister Lewitin und dem Präsidenten der Russ. Eisenbahnen Jakunin, Wirtschaftsgespräche

18. - 22.5.2011

3 KabinettsmitarbeiterInnen

2 MedienvertreterInnen

Luxemburg:

EU-Verkehrsministerrat

15. - 16.6.2011

2 KabinettsmitarbeiterInnen

2 RessortmitarbeiterInnen

Luxemburg:

Sonderministerrat für Wettbewerb

(Thema: EU-Patent)

27.6.2011

2 KabinettsmitarbeiterInnen

Brüssel, Belgien:

Treffen mit Botschafter

27. - 29.08.2011

1 KabinettsmitarbeiterIn

Luxemburg:

EU-Verkehrsministerrat

6.10.2011

1 KabinettsmitarbeiterIn

2 RessortmitarbeiterInnen

Peking/Chengdu/Shanghai, China

Singapur

Treffen mit chin. Eisenbahnminister, Verkehrsminister und Minister für Wissenschaft u. Technologie; ASEM Konferenz, Wirtschaftsgespräche

21. - 1.11.2011

3 KabinettsmitarbeiterInnen

2 RessortmitarbeiterInnen

2 MedienvertreterInnen

 

 

Die Reisekosten zum Stichtag 30.11.2011 für die Auslandsdienstreisen betrugen

a)    in Summe:                                                       € 75.480,01

b)    für meine Person:                                            € 16.322,39

c)    für die unter 4-6 genannten Personen:            € 29.518,78

 


II. Flugreisen

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø  Welche Flugreisen (Ausland wie Inland) wurden bzw. werden zwischen 1.1.2011 bis einschließlich 31.12.2011 durch Sie, einen/eine Bundesminister/in, einen/eine Staatssekretär/in, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates, durch die Bediensteten Ihres Ressorts jeweils absolviert?

Ø  Welche dienstliche Begründung haben bzw. hatten diese unter Frage 1 genannten Flüge jeweils?

Ø  Auf welches Flugunternehmen hat Ihr Ressort in denen unter Frage 1 genannten Flugreisen jeweils zurückgegriffen bzw. greift zurück?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Linienflüge in Anspruch genommen?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Charterflüge in Anspruch genommen?

Ø  Für welche unter Frage 1 genannten Flugreisen wurden bzw. werden jeweils Business- und Privatjets durch Ihr Ressort gechartert?

Ø  Wie hoch waren bzw. sind die durch Ihr Ressort zu tragenden Gesamtkosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zwischen 1.1.2011 bis 31.12.2011?

a)    für Flugreisen die mittels Linienflügen durchgeführt wurden bzw. werden?

b)    für Flugreisen die mittels Charterflügen durchgeführt wurden bzw. werden?

c)    für Flugreisen die mittels Business- und Privatjets durchgeführt wurden bzw. werden?

Ø  Wie hoch waren bzw. sind durch Ihr Ressort zu tragenden – der jeweiligen Reise zugeordneten – Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, aufgegliedert nach

a)    Linienflügen?

b)    Charterflügen?

c)    Durch das Ressort gecharterten Business- und Privatjets?

Ø  Wie hoch waren bzw. sind die durch Ihr Ressort zu tragenden – der jeweiligen Reise zugeordneten – Kosten für die unter Frage 1 genannten Flugreisen, aufgegliedert nach

a)    Flugreisen die durch Linienflüge mittels Businesstickets durchgeführt wurden?

b)    Flugreisen die durch Linienflüge mittels Economytickets durchgeführt wurden?

 

Folgende Flugreisen - Ausland wie Inland keine Bedarfsflieger - wurden von mir zwischen 1.1.2011 bis 30.11.2011 absolviert:

 

Reiseziel/Zweck

Datum

Flugkosten €/Linienflüge

AUSLANDSFLUGREISEN

 

 

Brüssel, Belgien:

EU-Verkehrsministerrat

30. - 31.3.2011

906,45

Berlin, Deutschland:

Treffen mit HBM Ramsauer

4. - 5.4.2011

376,95

Ljubljana, Slowenien:

Unterzeichnung Abkommen FAB-CE

5.5.2011

659,61

Moskau/St. Petersburg, Russland:

Delegation HBP

Treffen mit Verkehrsminister Lewitin und dem Präsidenten der Russ. Eisenbahnen Jakunin, Wirtschaftsgespräche

18. - 22.5.2011

1.588,26


Luxemburg:

EU-Verkehrsministerrat

15. - 16.6.2011

1.101,18

Luxemburg:

Sonderministerrat für Wettbewerb

(Thema: EU-Patent)

27.6.2011

1.101,18

Brüssel, Belgien:

Treffen mit Botschafter

27. - 29.08.2011

916,03

Luxemburg:

EU-Verkehrsministerrat

6.10.2011

1.006,58

Peking/Chengdu/Shanghai, China

Singapur

Treffen mit chin. Eisenbahnminister, Verkehrsminister und Minister für Wissenschaft u. Technologie; ASEM Konferenz, Wirtschaftsgespräche

21. - 1.11.2011

7.387,16

 

INLANDSFLUGREISEN

 

 

St.Margarethen/Lustenau:

Treffen mit Doris Leuthardt

23. - 24.3.2011

589,36

Innsbruck:

BBT Treffen mit VertreterInnen Italiens und der Kommission

18.4.2011

328,64

Innsbruck:

Österreich. Seilbahntagung

4.5.2011

328,64

Forum Alpbach:

Technologiegespräche

23. - 24.8.2011

342,53

Feldkirch:

Treffen mit Landespolitikern

19.11.2011

454,59

 

Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass eine detaillierte Beantwortung, die auch alle Flugreisen aller Bediensteten des Ressorts sowie der gewählten Fluglinien beinhaltet, einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbar ist.

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Dienstreisen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen und ausschließlich der Erfüllung dienstlicher Aufgaben im Inland bzw. internationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen im Ausland und vor allem der Vertretung österreichischer Interessen auf dem Gebiet der Verkehrs-, Infrastruktur- und Forschungspolitik dienen.

 

Im Bereich des gesamten Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sind zwischen 1.1.2011 und 30.11.2011 Flugkosten für Auslands- und Inlandsdienstreisen in der Höhe von € 448.298,21 angefallen.


Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Welche dienstliche Begründung gab es im jeweiligen Fall der in der Frage 1 genannten Flüge für die Inanspruchnahme von

a)    Linienflügen?

b)    Charterflügen?

c)    Flügen durch Business- und Privatjets?

Ø  Standen bzw. stehen für die unter Frage 1 genannten Flugreisen keine anderen Verkehrsverbindungen (Zug, Bus, PKW) zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurde diese dann nicht mittels anderer Verkehrsmittel durchgeführt?

Ø  Wurde durch Ihr Ressort die Möglichkeit geprüft, ob andere Verkehrsmittel für die unter Frage 1 genannten Flugreisen zur Verfügung stünden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was veranlasste Ihr Ressort dennoch auf Flugreisen zurückzugreifen?

 

 

Die Wahl des Verkehrsmittels Flugzeug erfolgte aufgrund zwingender terminlicher Vorgaben, aufgrund der Strecke, die zurückzulegen war sowie aus zeitökonomischen Gründen. Das Verkehrsmittel entsprach den Anforderungen der Reise. Ich möchte aber betonen, dass ich besonderen Wert darauf lege, nach Möglichkeit meine Dienstreisen mit der umweltfreundlichen Bahn zu absolvieren.

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Wie hoch war der geschätzte CO2 Ausstoß, der durch die unter Frage 1 genannten Flugreisen verursacht wurde?

 

 

Hierzu ist festzuhalten, dass eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u.a. die Parameter Verkehrsmittelkilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen, Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des betrachteten Verkehrsmittels als Grundlage hat. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine genaue Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.