9896/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0010-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Jänner 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 30. November 2011 unter der Nr. 10004/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    Autobahnbeginn A4 auf der Erdberger Lände in Wien 3 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass die Lärmimmissionen in diesem Bereich für die unmittelbaren AnrainerInnen laut Lärmkarten des Lebensministeriums am Tag über 75 dB und nachts über 65 dB liegen, was bedeutet, dass Tag und Nacht die Schwellenwerte z.B. des Wiener Lärmschutzgesetzes um mehr als 15 dB überschritten werden?

Ø  Ist Ihnen daher bekannt, dass die AnrainerInnen einem dementsprechend hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, vor allem im Sommer, wenn die Fenster nicht geschlossen werden können, da ja bereits bei 65 dB am Tag und 55 dB bei Nacht u.a. das Herzinfarktrisiko um bis zu 30 % erhöht ist, bei 75 dB bis 90 dB wie an der Erdberger Lände entsprechend noch höher?

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass viele Menschen im Hanuschhof schon Jahre lang diesem gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt sind und bereits Gesundheitsschäden davongetragen haben?

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass viele Menschen, die es sich leisten können, wegen des Lärms bereits ausgezogen sind?

 

 

Unter der Internetadresse www.umgebungslaerm.at sind Lärmkarten öffentlich zugänglich und daher für jedermann einsehbar.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass der schön begrünte Hof infolge des Autobahnlärms nur bedingt als Naherholungsraum nutzbar ist?

 

 

Laut Auskunft der Asfinag liegen im Bereich des Innenhofes weitaus geringere Pegel vor als an der Außenfassade. Zusätzlich wäre es möglich, durch eine Lärmschleuse oder Erhöhung der Mauer über dem Torbogen oder dgl. mit geringem baulichen Aufwand gute Erfolge zu erzielen und die Lärmbelastung im Innenhof zu reduzieren.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Wie erklären Sie grundsätzlich die Einschränkung in Ihrer Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen vom Jänner 2011, wonach sich weder aus dem Umgebungslärmgesetz selbst noch aus den diesem Gesetz und der zugrundeliegenden EU-Richtlinie folgend ausgearbeiteten „Strategischen Umgebungslärmkarten“ ein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt, diese Gesetze und teuren Umsetzungsmaßnahmen also für die Betroffenen rechtlich „zum Krenreiben“ sind? (Zitat: „Weder aus den strategischen Umgebungslärmkarten, nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bzw. nach dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, noch aus Unterlagen des Lärmkatasters der ASFINAG ergeben sich subjektiv-öffentliche Recht auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Sinne dieser Dienstanweisung. Ebenso wenig ergeben sich derartige Rechte aus der vorliegenden Dienstanweisung selbst.“)

 

 

Das angeführte Zitat aus der Dienstanweisung spiegelt die rechtliche Situation wider. Gemäß Bundesstraßengesetz werden durch Dienstanweisungen keine subjektiven Rechte begründet. Weiters schließt das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz die Begründung subjektiver Rechte durch Aktionspläne aus.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 8:

Ø  Ist eine Lärmschutzwand auf dieser relativ kurzen Strecke entsprechend Ihrer Dienstanweisung vom Jänner 2011, die die ASFINAG mit der in Frage 6 genannten „kleinen“ Einschränkung zu Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) anhält, in Planung (sie würde laut offiziellen Angaben mit 4 m Höhe etwa 195.000 €, mit 5,5 m Höhe etwas 268.000 € kosten, bei einem jährlichen Investitionsvolumen der ASFINAG von vielen hundert Mio. Euro)?

Ø  Wenn nicht, warum nicht, wenn der Autobahnlärm des A4-Stückes das Wohnen im Hanuschhof zum Gesundheitsrisiko macht und die Wohnungen im Hanuschhof für die Stadt Wien an Wert verlieren?

 

 

Bereits im Jahr 2007 hat die ASFINAG eine lärmtechnische Untersuchung für den Bereich Erdberger Lände 50-56 durchgeführt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

Die Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen der A 4 und der Erdberger Lände wurde lärmtechnisch geprüft. Durch die Einbindung der Lechnerstraße könnte sie nur sehr verkürzt ausgeführt werden und würde nur eine sehr geringe Lärmreduktion bei den betroffenen Wohnraumfenstern bewirken. Weiters ist gemäß der Dienstanweisung „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ der Nutzen von Maßnahmen im Hinblick auf den Gesamtgeräuschpegel zu prüfen. Da der Verkehrslärm von der Erdberger Lände durch eine solche Maßnahme nicht abgeschirmt wäre, ist der Gesamtnutzen daher nicht gegeben.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Ist es möglich, die bei der geplanten, aber nicht fertiggestellten A23-Abfahrt Simmering installierte Lärmschutzwand, die nicht gebraucht wird, auf die Erdberger Lände zu transferieren, um die BewohnerInnen des Hanuschhofs zu schützen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Die Asfinag kommt zu dem Schluss, dass mit der Setzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Hanuschhofes keine wirkungsvolle Verbesserung der Lärmsituation erzielbar ist, und deshalb auch die Verwendung gebrauchter Lärmschutzelemente anderer Standorte nicht zielführend ist.

 

 

Zu Frage 10:

Ø  Wie lange sollen die BewohnerInnen des Hanuschhofs noch unter diesen unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Lärmbedingungen leben, und wann wird Ihre Dienstanweisung vom Jänner 2011 dort befolgt?

 

Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen besteht für die Bewohner des Hanuschhofes entsprechend der Dienstanweisung die Möglichkeit bei der ASFINAG um Beihilfe zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern) anzusuchen.