9896/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 30. November 2011 unter der Nr. 10004/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Autobahnbeginn A4 auf der Erdberger Lände in Wien 3 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bereits im Jahr 2007 hat die ASFINAG eine lärmtechnische Untersuchung für den Bereich Erdberger Lände 50-56 durchgeführt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen der A 4 und der Erdberger Lände wurde lärmtechnisch geprüft. Durch die Einbindung der Lechnerstraße könnte sie nur sehr verkürzt ausgeführt werden und würde nur eine sehr geringe Lärmreduktion bei den betroffenen Wohnraumfenstern bewirken. Weiters ist gemäß der Dienstanweisung „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“ der Nutzen von Maßnahmen im Hinblick auf den Gesamtgeräuschpegel zu prüfen. Da der Verkehrslärm von der Erdberger Lände durch eine solche Maßnahme nicht abgeschirmt wäre, ist der Gesamtnutzen daher nicht gegeben.
Ø Ist es möglich, die bei der geplanten, aber nicht fertiggestellten A23-Abfahrt Simmering installierte Lärmschutzwand, die nicht gebraucht wird, auf die Erdberger Lände zu transferieren, um die BewohnerInnen des Hanuschhofs zu schützen? Wenn nein, warum nicht?
Die Asfinag kommt zu dem Schluss, dass mit der Setzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Hanuschhofes keine wirkungsvolle Verbesserung der Lärmsituation erzielbar ist, und deshalb auch die Verwendung gebrauchter Lärmschutzelemente anderer Standorte nicht zielführend ist.
Ø Wie lange sollen die BewohnerInnen des Hanuschhofs noch unter diesen unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Lärmbedingungen leben, und wann wird Ihre Dienstanweisung vom Jänner 2011 dort befolgt?
Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen besteht für die Bewohner des Hanuschhofes entsprechend der Dienstanweisung die Möglichkeit bei der ASFINAG um Beihilfe zur Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern) anzusuchen.