9902/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10347/J der Abgeordneten Zanger u.a. wie folgt:
Fragen 1-8:
Betreffend die gegenständliche Anfrage über Antibiotikareste in Geflügel weise ich darauf hin, dass Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit ausschließlich in die legistische Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fallen.
Gemäß § 24 LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz), BGBl. I Nr. 13/2006 idgF liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften beim Landeshauptmann.