9904/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1247-II/2011
Wien, am . Jänner 2012
Der Abgeordnete zum
Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
2. Dezember 2011 unter der Zahl 10052/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Hilfe für den Neonazi
Duke durch die Behörden?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6, 8 und 10 bis 14:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 9:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.