9904/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                       

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/1247-II/2011

 

Wien, am      . Jänner  2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
2. Dezember 2011 unter der Zahl
10052/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „Hilfe für den Neonazi Duke durch die Behörden?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6, 8 und 10 bis 14:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.