9905/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0343-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10051/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle im Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Im Jahr 2010 wurde 1.586 Personen Freigang gewährt (Mehrfachzählung möglich).

Zu 2 bis 8:

Bei Freigängern, die während eines Freiganges eine Straftat begehen, handelt es sich um wenige Einzelfälle, die nicht statistisch erfasst werden.


Ergibt sich der Verdacht einer Straftat während des Freigangs oder verstößt der Freigänger sonst qualifiziert gegen die Bedingungen, wird diese Vollzugslockerung sofort widerrufen. Die Gründe dafür werden jedoch nicht schematisch und in auswertbarer Form erfasst. Eine Datenabfrage anhand der Gründe für Änderungen des Vollzugsplans ist nicht möglich.

Zu 9 und 10:

Der elektronischen Häftlingsverwaltung sind freigängerspezifische Daten erst ab dem Jahr 2003 vollständig zu entnehmen. Seither hat sich die Zahl der Nichtrückkehrer vom Freigang mit fallender Tendenz wie folgt entwickelt:

In aller Regel wird die Vollzugsverwaltung der Nichtrückkehrer wieder habhaft, sodass derzeit nur ein EU-Bürger aus 2007, ein Österreicher aus 2009 und je ein Österreicher und ein EU-Bürger aus 2011 noch zur Fahndung ausgeschrieben sind, während bei allen übrigen die Haft bereits fortgesetzt  bzw. beendet werden konnte.

Zu 11 und 12:

Mit Stichtag 1. Jänner 2012 befinden sich 296 Personen auf „Freigang“, davon sind 249 Personen Österreicher. Im „gelockerten Vollzug“ befinden sich 1.365 Personen, davon sind 939 Österreicher.

 

Wien,       . Jänner 2012

 

 

 

 

Dr. Beatrix Karl