9916/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0001-II/BK/7/2012

 

Wien, am      . Februar 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am
6. Dezember 2011 unter der Zahl 10069/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalfall ‚Christine Kysucky‘“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Artikel war dem Kopienakt bei der Bundespolizeidirektion Wien, Zahl 3K 32269/03, bisher nicht angeschlossen und wurde nunmehr dem Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zl. 032 Hv 164/04a nachgereicht.

 

Angesichts der bereits ab 2002 in dieser Angelegenheit geführten umfangreichen Er-hebungen zu dem im Artikel beschriebenen bereits bekannten Sachverhalt sind derzeit keine neuen Erhebungen beabsichtigt.


Zu den Fragen 2 und 3:

Die polizeilichen Ermittlungen wurden Ende des Jahres 2004 abgeschlossen.

Entsprechende Strafanzeigen wurden am 11., am 15. und am 26. März 2002 an die Staats-anwaltschaft Wien erstattet. Des Weiteren wurde dem Landesgericht für Strafsachen laufend über weitere Erhebungsergebnisse Bericht erstattet.

 

Zu den Fragen 4 bis 6 und 8 bis 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.