9916/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0001-II/BK/7/2012
Wien, am . Februar 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am
6. Dezember 2011 unter der Zahl 10069/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalfall ‚Christine
Kysucky‘“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Artikel war dem Kopienakt bei der Bundespolizeidirektion Wien, Zahl 3K 32269/03, bisher nicht angeschlossen und wurde nunmehr dem Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zl. 032 Hv 164/04a nachgereicht.
Angesichts der bereits ab 2002 in dieser Angelegenheit geführten umfangreichen Er-hebungen zu dem im Artikel beschriebenen bereits bekannten Sachverhalt sind derzeit keine neuen Erhebungen beabsichtigt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die polizeilichen Ermittlungen wurden Ende des Jahres 2004 abgeschlossen.
Entsprechende Strafanzeigen wurden am 11., am 15. und am 26. März 2002 an die Staats-anwaltschaft Wien erstattet. Des Weiteren wurde dem Landesgericht für Strafsachen laufend über weitere Erhebungsergebnisse Bericht erstattet.
Zu den Fragen 4 bis 6 und 8 bis 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.