9917/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                       

              

GZ: BMI-LR2220/1253-II/10/a/2011

 

Wien, am      . Februar 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Dezember 2011 unter der Zahl 10070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrsüberwachung und Verkehrsübertretungen in der Wohnstraße Siglgasse in A-6250 Kundl (Tirol)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 bis 9 und 13 bis 22:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 2:

Da Verkehrsunfälle mit Sachschaden dann nicht meldepflichtig sind, wenn es zum Abgleich der Daten zwischen den Beteiligten im Sinne des § 4 Absatz 5a der Straßenverkehrsordnung 1960 kommt und darüber hinaus keine Statistik über Verkehrsunfälle mit Sachschaden durch die Bundespolizei geführt wird, können nur die Verkehrsunfälle mit Personenschaden angeführt werden. Der Bundespolizei wurde seit dem Jahr 2000 kein Verkehrsunfall mit Personenschaden an genannter Örtlichkeit gemeldet.


Zu den Fragen 10 bis 12:

Auf Grund der bestehenden Skartierungsvorschriften sind nur noch Aktenvorgänge der letzten sieben Jahre aufliegend. Die mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Recherchen ergaben keine von Anrainern an das Bundesministerium für Inneres herangetragenen Beschwerden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1, 3 bis 9 und 13 bis 22 verwiesen.