9917/AB XXIV. GP
Eingelangt am
06.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1253-II/10/a/2011
Wien, am . Februar 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Dezember 2011 unter der Zahl 10070/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrsüberwachung und
Verkehrsübertretungen in der Wohnstraße Siglgasse in A-6250 Kundl
(Tirol)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 bis 9 und 13 bis 22:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 2:
Da Verkehrsunfälle mit Sachschaden dann nicht meldepflichtig sind, wenn es zum Abgleich der Daten zwischen den Beteiligten im Sinne des § 4 Absatz 5a der Straßenverkehrsordnung 1960 kommt und darüber hinaus keine Statistik über Verkehrsunfälle mit Sachschaden durch die Bundespolizei geführt wird, können nur die Verkehrsunfälle mit Personenschaden angeführt werden. Der Bundespolizei wurde seit dem Jahr 2000 kein Verkehrsunfall mit Personenschaden an genannter Örtlichkeit gemeldet.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Auf Grund der bestehenden Skartierungsvorschriften sind nur noch Aktenvorgänge der letzten sieben Jahre aufliegend. Die mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Recherchen ergaben keine von Anrainern an das Bundesministerium für Inneres herangetragenen Beschwerden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1, 3 bis 9 und 13 bis 22 verwiesen.