9919/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0006-I/4/2012

Wien, am            . Februar 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2011 unter der Nr. 10056/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstel­lungsgesetz in den Ministerien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann wurden im Jahr 2011 die halbjährlichen Berichte über die laufende Ent­wicklung bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinde­rungen im Bundesdienst dem Ministerrat vorgelegt und beschlossen?

 

Die halbjährlichen Berichte über die laufende Entwicklung bei der Erfüllung der Be­schäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst wurden im Jahr 2011 im Ministerrat am 5. Juli 2011 sowie am 13. Dezember 2011 beschlossen.


Zu Frage 2:

Ø  Inwieweit wurde im Jahr 2011 (mit Stichtag 31.12.2011) die Erfüllung der Be­schäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Res­sorts erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäf­tigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

 

Die in der untenstehenden Tabelle (Stichtag 31.12.2011) bei den einzelnen Ressorts angeführte Pflichtzahl ist als fiktiv anzusehen, da für die Berechnung der Einstel­lungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz der Bund als Dienstgeber gesamt gesehen wird und die relevante Pflichtzahl von der Gesamtzahl der behinder­tenrelevanten Personen (und nicht je Ressort) berechnet wird.

 

Die in der Tabelle angeführten Zahlen sind eine Stichtagsauswertung, während vom Bundessozialamt für die Ermittlung der Ausgleichstaxe sämtliche im betreffenden Ka­lenderjahr erfassten Bediensteten mit Behinderung laufend berücksichtigt werden können. Dem Bundessozialamt stehen nämlich dafür die Daten aller dem Personen­kreis der begünstigten Behinderten zugehörigen Personen zur Verfügung, während der Bund als Dienstgeber für seine Auswertungen auf die Meldungen der in seinem Bereich beschäftigten Bediensteten „angewiesen“ ist. Ein direkter Zugriff auf die Da­ten des Bundessozialamtes ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bund seiner Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz seit dem Jahr 2007 nachgekommen ist.

 

Zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst, wurde mit dem Personalplan 2012 die Möglichkeit geschaffen, begünstigt Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes 1970 mit einem Grad der Behinderung von 70% und mehr über den im Personalplan festgesetzten Stand aufnehmen zu können und damit von den Personaleinsparungen auszunehmen.


 


Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

31.12.2011

Quelle: Managementinformationssystem des Bundes (MIS)

Untergliederung

Anzahl be­hindertenre­levante Personen

Anzahl
Behinderte

Pflichtzahl

Doppelt anrechenbare Behinderte

Anrechen­barkeit Behinderte

Erfüllung der Ein­stellungs-pflicht

1-6

Oberste Organe

1.170

35

42

12

47

+5

10

BKA

1.201

70

45

21

91

+46

11

BMI

33.021

619

1.296

208

827

-469

12

BMeiA

1.305

34

50

18

52

+2

13

BMJ

12.086

332

470

104

436

-34

14

BMLVS

23.178

851

893

271

1.122

+229

15

BMF

12.758

954

472

335

1.289

+817

20+21

BMASK

2.730

435

91

160

595

+504

24

BMG

617

47

22

21

68

+46

30+32

BMUKK

54.671

547

2.164

182

729

-1.435

31

BMWF

6.748

123

265

68

191

-74

40

BMWFJ

2.710

130

103

47

177

+74

41

BMVIT

1.055

35

40

21

56

+16

42

BMLFUW

3.319

124

127

27

151

+24

Gesamtsumme

156.569

4.336

6.089

1.495

5.831

-258

 


Zu Frage 3:

Ø  Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinde­rungen in den einzelnen Ressorts im Jahr 2011 (mit Stichtag 31.12.2011) gegen­über dem Vorjahr erhöht werden?

 

Gegenüberstellung Anzahl Behinderte
31.12.2010 - 31.12.2011

Quelle: Managementinformationssystem des Bundes (MIS)

 

 

31.12.2010

31.12.2011

absolut +/-

relativ %

Unter-gliederung

Ressort

Anzahl Behinderte

Veränderung

1-6

Oberste Organe

37

35

-2

-5,41%

10

BKA

73

70

-3

-4,11%

11

BMI

627

619

-8

-1,28%

12

BMeiA

32

34

+2

+6,25%

13

BMJ

335

332

-3

-0,90%

14

BMLVS

854

851

-3

-0,35%

15

BMF

982

954

-28

-2,85%

20+21

BMASK

450

435

-15

-3,33%

24

BMG

49

47

-2

-4,08%

30+32

BMUKK

557

547

-10

-1,80%

31

BMWF

133

123

-10

-7,52%

40

BMWFJ

138

130

-8

-5,80%

41

BMVIT

37

35

-2

-5,41%

42

BMLFUW

135

124

-11

-8,15%

Gesamtsumme

4.439

4.336

-103

-2,32%

 

 


Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinde­rungen in den einzelnen Ressorts im Jahr 2011 (mit Stichtag 31.12.2011) seit 1. April 2007 erhöht werden?

Ø  Ist es jenen Ministerien, welche die verpflichtende Beschäftigungsquote im Jahr 2007 nicht erreicht haben, gelungen, den Anteil der begünstigten Bediensteten mit Behinderungen zumindest um 10 Prozent zu erhöhen?

 

Die Zahl der begünstigten Behinderten im Jahr 2007 aufgeteilt auf die (damaligen) Ressorts ergibt sich wie folgt:

Anzahl der Behinderten/
Grad der Behinderung ≥ 70 %; 1.4.2007 (Stand 24.4.2007)

 

 

Grad der Behinderung

 

Untergliederung

70

80

90

95

100

gesamt

Oberste Organe

5

4

1

 

1

11

BKA

15

9

1

 

6

31

BMI

55

34

9

 

20

118

BMUKK

100

71

21

 

50

242

BMWF

17

13

5

 

16

51

BMSK

51

34

8

 

28

121

BMGFJ

13

17

 

 

3

33

BMeiA

8

3

1

 

6

18

BMJ

52

28

13

 

25

118

BMLV

103

75

21

 

32

231

BMF

139

94

26

1

62

322

BMLFUW

17

15

3

 

8

43

BMWA

36

30

10

 

9

85

BMVIT

6

4

 

 

2

12

Gesamtsumme

617

431

119

1

268

1.436

 

Ein Vergleich mit dem heutigen Stand ist aufgrund der mit 1. Februar 2009 in Kraft getretenen Novelle zum Bundesministeriengesetz nur bedingt möglich.


Zu Frage 6:

Ø  Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Min­derung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in den einzelnen Ressorts im Jahr 2011 (mit Stichtag 31.12.2011) gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?

 

Gegenüberstellung
Behinderte mit Grad der Behinderung > 70 %
31.12.2010 - 31.12.2011

 

 

31.12.2010

31.12.2011

absolut
+/-

relativ %

Unter-
gliederung

Ressort

 

 

Veränderung

1-6

Oberste Organe

12

12

0

0,00%

10

BKA

32

32

0

0,00%

11

BMI

119

115

-4

-3,36%

12

BMeiA

18

18

0

0,00%

13

BMJ

120

113

-7

-5,83%

14

BMLVS

249

247

-2

-0,80%

15

BMF

297

288

-9

-3,03%

20+21

BMASK

164

153

-11

-6,71%

24

BMG

23

22

-1

-4,35%

30+32

BMUKK

217

209

-8

-3,69%

31

BMWF

43

37

-6

-13,95%

40

BMWFJ

38

39

+1

+2,63%

41

BMVIT

11

8

-3

-27,27%

42

BMLFUW

45

44

-1

-2,22%

Gesamtsumme

1.388

1.337

-51

-3,67%


Zu Frage 7:

Ø  Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Min­derung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in den einzelnen Ressorts (mit Stichtag 31.12.2011) seit 1. April 2007 erhöht werden?

 

Aufgrund der mit 1. Februar 2009 in Kraft getretenen BMG-Novelle und der damit verbundenen Änderungen der Personalstände in den Ressorts (z.B. Sport zu BMLV; Verschiebung der Agende Arbeit vom ehem. BM für Wirtschaft und Arbeit zum BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist eine Gegenüberstellung der Daten 1.4.2007- 31.12.2011 nicht aussagekräftig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen