9920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am      Februar 2012

Parlament

1017 Wien                                                          GZ: BMF-310205/0255-I/4/20112012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10060/J vom 6. Dezember 2011 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Angesichts der Höhe des Streitwerts und der daraus resultierenden Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ist eine vergleichsweise Streitbeilegung eine Option, die aber nicht von mir zu bewerten ist.

 

Zu 2. bis 7.:

Mir liegen in der Causa nur öffentlich bekannte Informationen vor. Aus diesen ist derzeit keine Bereitschaft der beiden Vertragspartner erkennbar, ihre Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich beizulegen, womit die Grundvoraussetzung für einen Interessenausgleich abseits der Gerichtsbarkeit fehlt.

 

Vergleichsgespräche sind Aufgabe der Vertragsparteien und nicht des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.