9923/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die GZ. BMVIT-11.000/0021-I/PR3/2011
Präsidentin des Nationalrats DVR:0000175
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 6. Dezember 2011 unter der Nr. 10065/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kindersicherung im Auto 2 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Vormerkungen gab es jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aufgrund fehlender oder falscher Kindersicherung?
In den Jahren 2008, 2009 und 2010 hat es insgesamt 18.648 Vormerkungen wegen mangelnder Kindersicherung gegeben.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ø Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2008, 2009 und 2010 der Führerschein entzogen, weil sie die Kindersicherung bei einer von drei Vormerkungen nicht beachtet hatten?
Ø Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2008, 2009 und 2010 der Führerschein entzogen, weil sie die Kindersicherung bei zwei von drei Vormerkungen nicht beachtet hatten?
Ø Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2008, 2009 und 2010 der Führerschein entzogen, weil sie die Kindersicherung bei allen drei Vormerkungen nicht beachtet hatten?
Eine Aufschlüsselung der Entziehungen der Lenkberechtigung aus dem Vormerksystem nach der Anzahl der enthaltenen Kindersicherungsdelikte ist dem Führerscheinregister nicht zu entnehmen. Es ist lediglich nachzuvollziehen, dass es 2008 66, im Jahr 2009 61 und 2010 54 Entziehungen aus dem Vormerksystem gegeben hat, bei denen zumindest eines der Delikte ein Kindersicherungsdelikt gewesen ist (es können aber auch zwei oder alle drei sein).
Zu Frage 5:
Ø Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei Verkehrsunfällen verletzt?
Bei Verkehrsunfällen wurden im Jahr
· 2008: 3.433 Kinder
· 2009: 3.182 Kinder und
· 2010: 2.914 Kinder
verletzt. (Datenquelle: Statistik Austria)
Zu Frage 6:
Ø Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei Verkehrsunfällen aufgrund falscher oder nicht vorhandener Kindersicherung verletzt?
Aufgrund nicht vorhandener Kindersicherung (falsche Kindersicherung wird statistisch nicht erfasst) wurden im Jahr
· 2008: 105 Kinder
· 2009: 69 Kinder und
· 2010: 67 Kinder
verletzt. (Datenquelle: Statistik Austria)
Zu Frage 7:
Ø Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei Verkehrsunfällen getötet?
Bei Verkehrsunfällen wurden im Jahr
· 2008: 12 Kinder
· 2009: 15 Kinder und
· 2010: 10 Kinder
getötet. (Datenquelle: Statistik Austria)
Zu Frage 8:
Ø Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei Verkehrsunfällen aufgrund falscher oder nicht vorhandener Kindersicherung getötet?
Aufgrund nicht vorhandener Kindersicherung (falsche Kindersicherung wird statistisch nicht erfasst) wurde im Jahr
· 2008: 1 Kind
· 2009: 0 Kinder und
· 2010: 0 Kinder
getötet. (Datenquelle: Statistik Austria)
Zu Frage 9:
Ø Bei wie vielen Personen wurde jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 ein Kindersicherungskurs im Rahmen des Vormerksystems angeordnet?
Eine Auswertung aus dem Führerscheinregister kann nur anhand der Deliktskombinationen, für die eine Absolvierung eines Kindersicherungskurses vorgesehen ist, vorgenommen werden. Eine solche Auswertung liegt nur für das Jahr 2010 vor. Danach hat es 460 solche Deliktskombinationen gegeben, in denen ein Kindersicherungskurs anzuordnen ist.
Zu Frage 10:
Ø Gibt es momentan geplante Maßnahmen zur grundsätzlichen Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr?
Als aktuelle Maßnahmen zur grundsätzlichen Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr soll ein RVS-Merkblatt zum Thema „Kinderfreundliche Mobilität“ erarbeitet werden.
Die aktualisierte „Informationsbroschüre zur richtigen Kindersicherung im Auto“ wird verbreitet.
Der „AUVA-Radworkshop“ wird aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds unterstützt. Dabei handelt es sich um 1-tägige Trainingseinheiten für radfahrende SchülerInnen mit dem Zweck deren Radfahrkompetenz zu erhöhen, sowie das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer guten und sicherheitsfördernden Radfahrausstattung zu schaffen.