9925/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0256-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10071/J vom 6. Dezember 2012 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 18.:

Die gestellten Fragen können vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht beantwortet werden, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 betreffen. Die angesprochenen Sachverhalte bezüglich der Hypo Tirol Bank AG sind ausschließlich den Kompetenzbereichen des Landes Tirol bzw. der Finanzmarktaufsicht (FMA) als eigenverantwortlich handelnde (juristische) Person zuzuordnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.