9925/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0256-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10071/J vom 6. Dezember 2012 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 18.:
Die gestellten Fragen können vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht beantwortet werden, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 betreffen. Die angesprochenen Sachverhalte bezüglich der Hypo Tirol Bank AG sind ausschließlich den Kompetenzbereichen des Landes Tirol bzw. der Finanzmarktaufsicht (FMA) als eigenverantwortlich handelnde (juristische) Person zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen