9927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Februar 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0396-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10074/J betreffend „Selbstbedienungsladen BIG“, welche die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 6. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Soweit die Fragen Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) betreffen, unterliegen diese nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz wurde dennoch die Geschäftsführung der BIG um Stellungnahme ersucht.

 

Die nachfolgende Beantwortung beruht auf den Auskünften der Geschäftsführung der BIG.

 


 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bislang wurde kein Grundstück von der BIG an die Gemeinde Kitzbühel verkauft, es befindet sich derzeit allerdings ein Verkauf in Verhandlung. Diese von der Stadtgemeinde Kitzbühel zu erwerbende Liegenschaft stellt eine hinter dem
Finanzamt und der Polizeidienststelle (6370 Kitzbühel, Im Gries 9) gelegene 892 m² große Teilfläche des Grundstückes Nr. 166/3, inneliegend der EZ 879, KG 82108 Kitzbühel Stadt, dar. Die gegenständliche Teilfläche liegt direkt an der Kitzbüheler Ache, ist unbebaut und verfügt über keinen eigenen Anschluss an das öffentliche Gut. Eine Erreichbarkeit ist nur über das der Stadtgemeinde Kitzbühel gehörende benachbarte Grundstück Nr. 166/2 gegeben. Die Widmung lautet auf „Bauland SA (Sonderfläche Amtsgebäude)“. Für diese Teilfläche ist aufgrund der Widmung und der „gefangenen Lage“ kein Markt im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes vorhanden, da ein Erwerb de facto nur durch den Eigentümer des Nachbargrundstückes, konkret eben der Stadtgemeinde Kitzbühel, in Frage kommt.

 

Die Stadtgemeinde Kitzbühel beabsichtigt den Erwerb der Liegenschaft gem. § 4 (4) BI-Gesetz im öffentlichen Interesse zur Errichtung eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderungen sowie für Personal von Behinderten- und Altenwohnheimen mit integrierten Schulungsräumen. Dieses öffentliche Interesse wurde im Vertragsentwurf der BIG sowohl durch eine Konventionalstrafe als auch durch ein zu verbücherndes Vor- und Wiederkaufsrecht abgesichert. Daneben wurde eine vom Verbauungsgrad abhängige Nachbesserungsklausel vorgesehen.

 

Der Verkehrswert der gegenständlichen Teilfläche beträgt laut Gutachten eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen € 264,00 pro m². Das ist auch der dem in Verhandlung stehenden Kaufvertrag zugrunde liegende Preis.

 


 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung betrifft, ist festzuhalten, dass der für ein Grundstück marktübliche Preis je nach dessen individuellen Merkmalen, seiner Lage, Bebaubarkeit und sonstigen Beschaffenheit im Wege des Vergleichswertverfahrens zu ermitteln ist. Dementsprechend kann seriöser Weise kein allgemein für "Kitzbühel" angemessener Preis benannt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die im Jahr 2011 von der BIG verkauften Grundstücke ohne bebaute Liegenschaften sind der in der Beilage enthaltenen Aufstellung zu entnehmen und erbrachten insgesamt rund € 1,33 Mio. Verkaufserlös.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Sämtliche von der BIG in Umsetzung des gesetzlichen Verwertungsauftrages getätigten Veräußerungen nicht für Bundeszwecke benötigter Objekte erfolgten und erfolgen unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. So erfolgten mit Ausnahme der in § 4 (4) BI-Gesetz definierten Fälle alle Veräußerungen stets im Rahmen eines öffentlich kundgemachten Ausbietungsverfahrens.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Das Beteiligungscontrolling und -reporting an den Eigentümervertreter erfolgt entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, wie insbesondere der Verordnung BGBl. II Nr.319/2002 i.d.g.F., den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Nachbesserungsvereinbarung. Im Sinne des gesetzlichen Auftrages zu marktorientierter Unternehmensführung obliegen sämtliche operativen Dispositionen unter Beachtung der dem Aufsichtsrat gemäß Gesellschaftsvertrag zukommenden Zustimmungsvorbehalte der Geschäftsführung der BIG. Eine stringente Organdisziplin ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung, daher hat sich das Reporting an den Eigentümervertreter auf die wesentlichen Geschäftsfälle zu beschränken. Dies ist bei der BIG gewährleistet.

Im Übrigen handelt es sich bei den von der BIG veräußerten Objekten um kein "Staatseigentum", sondern um Objekte im Eigentum der BIG, die diese von der Republik Österreich erworben hat. Kein Objekt wurde oder wird im Zuge der Verwertung von der BIG "verschenkt".

 

 

 

Beilage


Verkauf Grundstücke BIG 1.1.2011-13.12.2011

Bundesland

PLZ

Projektname

Grundbuch

strTop

Burgenland

7561

Heiligenkreuz im Lafnitztal, a.d.Straße nach Raabfidisch, unbeb.Gst (62 m²)

31109 Heiligenkreuz i.Lafnitzt. / 17

*unbeb.Gst.a.d.Staatsgrenze

Kärnten

9020

Klagenfurt, Flatschacher Str. 115, ehem.Flußbauhof (Abbruch)

72175 St. Ruprecht b.Klagenfurt / 1083

*Grundstück (Industriegebiet)

9020

Klagenfurt, Koglstr., Gst.  584 u. 585 (Wald, Wiese)

72196 Waltendorf / 51

*Wald, Wiese

Niederösterreich

3261

Steinakirchen am Forst, Wolfpassing, Grundeinlöse Umspurung Wieselburg-Gresten

22145 Wolfpassing / aus 208

*Grundeinlöse ÖBB

3106

St. Pölten, Mariazeller Str., Grundstück bei Kopalkaserne

19580 Spratzern / 1715

*Grundstück bei Kopalkaserne

Oberösterreich

4362

Bad Kreuzen, Grundstück 158/2, Grünland

43009 Kreuzen / aus 92

*Grundstück 158/2

4820

Bad Ischl, Grazer Str. 27, Teilflächen

42019 Reiterndorf / aus 108

*Teilfläche v. EZ 108

5310

Bootshütte Schörfling

50105 St. Lorenz / aus 252

*Gst. Landwirtsch., Wald, Wiese

4802

Gundstücke Ebensee u. Mondsee

42003 Ebensee / 1913

*Gst. Wald u. Wiese

Salzburg

5753

Saalbach, Hinterglemm 38, Teilfläche Grundstück - Nachtrag

57307 Hinterglemm / 142

*Teilfläche aus EZ 142

5753

Saalbach, Hinterglemm 38, Teilfläche Grundstück - Ergänzung (1m²)

57307 Hinterglemm / aus 142

*Teilfläche aus EZ 142

Tirol

6154

St. Jodok am Brenner, Vals, Waldgrundstück

81211 Vals / 207

*Waldgrundstück

9941

Berge Kartitsch

85206 Kartitsch / 29

*2 Gst.mit Berggipfel

Wien

1230

Wien 23., Kleingartenanlage Mauer Heudörfl, Parz.Nr. 96

01806 Mauer / aus 1347

*Kleingartenparz.Nr. 96

1150

Wien 15., Diefenbachg., Storcheng. 12-14, Grundabtretung

01307 Sechshaus / aus 350

*Abtretung Straßengrund

1130

Wien 13., Himmelhofg., 2 Grundstücke Lainzer Tunnel

01209 Ober St. Veit / aus 1466

*2 Gst.aus EZ 1466