9928/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0009-I/4/2012 |
Wien, am 6. Februar 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2011 unter der Nr. 10075/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Atomkraftwerk Krško gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie beurteilen Sie die Aussagen von Jankovic? [„Ich bin gegen einen zweiten Reaktorblock, denn das ist eine Energie, die langsam aufhören muss zu bestehen. Schauen Sie nur, was in Japan geschehen ist. Aber man muss eben vor allem die Sicherheit im bestehenden Atomkraftwerk Krško gewährleisten.“, http://oe1.orf.at/artikel/292404 vom 5.12.2011]
Ø Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Slowenien bzw. die politischen Verantwortungsträger bei ihrem Umdenkprozess bezüglich Atomenergie zu bestärken?
Ø Welche Hoffnungen darf sich die Kärntner Bevölkerung auf eine baldige Schließung des auf einer Erdbebenlinie liegenden Atomkraftwerks Krško machen?
Ich stimme darin überein, dass die Nutzung der Atomenergie keine Option für die zukünftige Energieversorgung ist. Die Ereignisse in Japan haben auf dramatische Wiese belegt, dass Nuklearenergie unbeherrschbare Risiken in sich birgt, die aufgrund der möglichen katastrophalen Folgen nicht in Kauf genommen werden dürfen.
Die Bundesregierung wird daher auf Basis ihres – vom Nationalrat unterstützten – Aktionsplans „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ vom 22. März 2011 verstärkt ihre Bemühungen zur Umsetzung der österreichischen Anti-Atom-Politik fortsetzen. Der Aktionsplan legt dar, dass sich die Bundesregierung gegen den Bau neuer Kernkraftwerke (KKW) einsetzt und weiterhin das Ziel des Ausstiegs aus der Kernenergie verfolgt. Ich vertrete diese Anliegen – so wie alle anderen Mitglieder der Bundesregierung – selbstverständlich insbesondere gegenüber meinen Amtskolleginnen und -kollegen der Nachbarstaaten, die derzeit KKW betreiben oder neue Anlagen planen, mit Nachdruck.
Die Bundesregierung wird in Bezug auf bestehende und zukünftige grenznahe KKW weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die berechtigten Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung zu wahren. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der völker- und europarechtlichen Vorgaben für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), aber auch für die Konsultationsmechanismen, die in den bilateralen Nuklearinformationsabkommen vorgesehen sind. Selbstverständlich hat sich Österreich an der grenzüberschreitenden strategischen Umweltprüfung (SUP) des nationalen Energieprogramms der Republik Slowenien 2010-2030 unter anderem durch Abgabe einer Fachstellungnahme beteiligt. Diese wurde am 7. Dezember 2011 an Slowenien übermittelt. Wie bei allen grenzüberschreitenden Verfahren zu kerntechnischen Anlagen oder Programmen sind verfahrensrelevante Unterlagen auf der Homepage des Umweltbundesamts einsehbar.
Derzeit läuft die von Österreich initiierte und vom Europäischen Rat in Auftrag gegebene umfassende und transparente Risiko- und Sicherheitsbewertung aller europäischen KKW (Stresstests). Aus österreichischer Sicht ist sowohl die Tatsache als auch die Art der bisherigen Durchführung der Stresstests als Fortschritt zu werten. So werden bei diesen neben extremen Naturereignissen (Erdbeben oder Überschwemmungen) auch indirekt auslösende Ereignisse (massiver Zusammenbruch der Stromversorgung oder Flugzeugabstürze) sowie menschliches bzw. Organisationsversagen geprüft. Trotz des knappen Zeitplans wird es insbesondere aufgrund des Drucks von Österreich zu einer Einbindung interessierter Organisationen und Institutionen sowie der allgemeinen Öffentlichkeit kommen. Im Dezember 2011 befasste sich der Europäische Rat mit der Zwischenbewertung der Kommission zu diesem Thema und wird bei seiner Tagung am 28./29. Juni 2012 eine abschließende Bewertung auf Basis des Schlussberichts der Kommission vorlegen. Die Europäische Kommission wird auf Basis der Ergebnisse der Stresstests weitere Überlegungen zur unionsrechtlichen Architektur der nuklearen Sicherheit in Europa anstellen.
Mit freundlichen Grüßen