9929/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0021-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Februar 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kollegen und Kolleginnen haben am 6. Dezember 2011 unter der Nr. 10078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geplanter Postamtsschließungen in der Bezirksstadt Spittal/Drau gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Bei wie vielen der geschlossenen Postämter gab es von der Post-Control-Kommission einen bloß musterhaften Bescheid wie im Fall Spittal/Drau und bei wie vielen gab es einen individuellen auf die konkrete Situation des betreffenden Postamtes Bezug nehmenden Bescheid?

Ø  Warum enthielt der Bescheid zu den Postamtsschließungen – u.a. in Spittal/Drau – bloß musterhafte allgemeine Formulierungen?

Ø  Wie argumentieren bzw. rechtfertigen Sie als politisch Verantwortliche für den Infrastrukturbereich – wozu die Postversorgung wohl zwingend zu rechnen ist – dass die Bezirkshauptstadt des zweitgrößten Bezirkes Österreichs, der Standort bedeutender Firmen aber auch Schulstandort ist, nach Plänen der Post bald kein eigengeführtes Postamt mehr haben soll?

Ø  Müsste aufgrund der oben geschilderten Praxis das Postmarktgesetz nicht novelliert werden, um der Gefahr eines weiteren als willkürlich zu bezeichnenden Kahlschlages von Postamtsstandorten einen Riegel vorzuschieben?


 

 

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass mir die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und kostengünstigen Postdienstleistungen – im ländlichen wie im städtischen Raum – ein besonderes Anliegen ist. Aus diesem Grund wurde auch in dem von meinem Ressort erarbeiteten Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals überhaupt eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Mit dem Inkrafttreten des PMG ist die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Post-Control-Kommission als weisungsfreie Behörde mit richterlichem Einschlag (im Sinne von Art. 133 Zi. 4 B-VG) übergegangen. Diese hat die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen nach einem genau vorgegebenen Verfahren zu prüfen. In diese Prüfung ist der Post-Geschäftsstellenbeirat, der aus je einem/r VertreterIn des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer besteht, einzubinden.

 

Weiters ist zu betonen, dass es mir ein besonderes Anliegen war, die rechtzeitige Information der BürgermeisterInnen über eine geplante Postamtsschließung im PMG zu verankern. Dem trägt der § 7 Abs. 5 PMG Rechnung, welcher vorsieht, dass die von einer Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht von der beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle zu informieren ist und die Österreichische Post AG gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von 3 Monaten mögliche alternative Lösungen zur Erhaltung des Standortes zu suchen hat. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

 

Abschließend darf ich festhalten, dass die Entscheidung der Österreichischen Post AG, ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung darstellt. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.