9932/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. Februar 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0402-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10087/J       betreffend "rechtlicher Mängel von Managerbezügen der Verbund-Austrian Power Trading AG", welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und      Kollegen am 7. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die genannte Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der börsennotierten      Aktiengesellschaft Verbund AG. Das Interpellationsrecht des Parlaments gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich nicht auf die operative Tätigkeit von Organen der Verbund AG. Umso weniger sind daher Handlungen von Unternehmens-organen einer Tochtergesellschaft der Verbund AG, wie sie jedoch den Anfragegegenstand bilden, vom Interpellationsrecht umfasst.