9932/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 2. Februar 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0402-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10087/J betreffend "rechtlicher Mängel von Managerbezügen der Verbund-Austrian Power Trading AG", welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 7. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die genannte Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Aktiengesellschaft Verbund AG. Das Interpellationsrecht des Parlaments gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich nicht auf die operative Tätigkeit von Organen der Verbund AG. Umso weniger sind daher Handlungen von Unternehmens-organen einer Tochtergesellschaft der Verbund AG, wie sie jedoch den Anfragegegenstand bilden, vom Interpellationsrecht umfasst.