9933/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0346-III/4a/2011 |
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Wien, 3. Februar 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10088/J-NR/2011 betreffend Schulausschluss eines 16-Jährigen am BORG Salzburg-Nonntal, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 7. Dezember 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Nach Auskunft der zuständigen Schulbehörde besucht der „besagte“ Schüler derzeit die 10. Schulstufe des BORG Preisallee.
Zu Frage 2:
Allfälliges Fehlverhalten eines Schülers ist unabhängig von der im schulischen Kontext statistisch nicht erhobenen „Herkunft“ eines Schülers also, die Familie, die soziale Schicht, das Land usw., in denen jemand geboren und aufgewachsen ist, zu sehen.
Zu Frage 3:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Salzburg gab es zu Beginn dieses Schuljahres einen Vorfall mit einer Professorin. Gegenüber dem in Rede stehenden Schüler wurde in der Folge eine „Androhung des Ausschlusses von der Schule“ ausgesprochen.
Zu Fragen 4 und 5:
Klarzustellen ist, dass sich der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Salzburg, Herr Prof. Mag. Herbert Gimpl, in das Verfahren nicht eingemengt hat und auch „den Ausschluss dieses Burschen“ wegen Verfahrensmängel nicht aufgehoben hat. Dem Antrag der Schule auf „Ausschluss“ wurde von der Schulrechtsabteilung des Landesschulrates für Salzburg auf Grund von nicht ausreichender Verhältnismäßigkeit auf das Grundrecht auf Bildung nicht entsprochen.
Gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulkonferenz lediglich einen Antrag auf Ausschluss eines Schülers stellen. Der Ausschluss selbst kann immer nur von der Schulbehörde erster Instanz (hier: Landesschulrat) verhängt werden. Die Fragestellung ist daher rechtlich nicht nachvollziehbar.
Zu Fragen 6 und 7:
„Besagter“ Schüler wird durch die Schulpsychologie des Landesschulrates für Salzburg betreut.
Zu Fragen 8 und 9:
Die betroffene Lehrkraft befindet sich derzeit im Krankenstand. Sie hat die Möglichkeit, ein vom Landesschulrat für Salzburg angebotenes individuelles Coaching in Anspruch zu nehmen.
Zu Fragen 10 und 11:
Die betroffene Lehrkraft wird auch auf eigenen Wunsch hin den „besagten“ Schüler in Zukunft nicht mehr unterrichten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.