9938/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
GZ: BKA-353.290/0004-I/4/2012 |
Wien, am . Februar 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 12. Dezember 2011 unter der Nr. 10108/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Hotlines für hilfesuchende Menschen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 - 5:
Ø Welche Hotline bzw. Hotlines für hilfesuchende Menschen werden von Ihrem Ressort finanziert?
Ø Gibt es für diese Hotlines Trägerorganisationen? Wenn ja, welche?
Ø In welcher Höhe pro Jahr wird die Hotline / werden die Hotlines subventioniert?
Ø Welche Zielgruppe soll die Hotline ansprechen?
Ø Wie viele Menschen suchen pro Jahr über diese Hotline Rat und Hilfe?
In meinem Zuständigkeitsbereich werden eine Reihe von kostenlosen Informationsservices angeboten. Diese Leistungen werden von den MitarbeiterInnen des Ressorts im Rahmen ihrer laufenden dienstlichen Tätigkeiten erbracht:
Frauenservice
der Bundesministerin
(Rufnummer 0800 202 011 sowie E-Mailservice).
Erreichbarkeit: Montag
bis Donnerstag: 10 Uhr bis 14 Uhr
Freitag:
10 Uhr bis 12 Uhr
Zielgruppe:
· Personen mit Fragen zu allen frauenspezifischen Anliegen, wobei die Informationen auch in kurdisch und türkisch angeboten werden.
In dieser Frauenservicestelle werden jährlich rd. 1000 Anliegen bearbeitet.
Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Diese Dienststelle des Bundeskanzleramts ist über drei Telefonnummern kostenfrei erreichbar.
Zielgruppe:
· Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen
Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung hat keine Möglichkeit, festzustellen, ob eine telefonische Kontaktaufnahme über eine Hotline, oder über eine andere Telefonnummer der Anwaltschaft erfolgt.
Im Jahr 2010 nahmen insgesamt 4834 Personen Kontakt mit der Anwaltschaft für Gleichbehandlung auf, der überwiegende Teil davon telefonisch.
Aus den Budgetmitteln für die Frauenprojektförderung werden folgende Hotlines unterstützt:
„Frauenhelpline“ (Rufnummer 0800 222 555):
Trägerorganisation: Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, Wien.
Finanzielle Unterstützung: in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils € 297.800,--.
Erreichbarkeit: rund um die Uhr an 365 Tagen
Zielgruppe:
· Alle Mädchen und Frauen (sowie deren Kinder), die von Männergewalt (physischer, psychischer, sexueller, struktureller und ökonomischer) betroffen oder bedroht sind.
· Frauen und Mädchen, die von Stalking und Zwangsheirat betroffen sind.
· Frauen und Mädchen in Beziehungs- und Lebenskrisen, Kinder und Jugendliche, die Fragen zu Gewalt und Gewalterfahrungen haben.
· Alle Personen aus dem Umfeld der Betroffenen, VertreterInnen von diversen Institutionen und sozialen Einrichtungen.
Im Jahr 2010 wurden 9730 Anrufe und Anrufversuche verzeichnet, aus denen 7124 konkrete Beratungsgespräche resultierten.
„NÖ. Frauentelefon“ (Rufnummer 0800 800 810):
Trägerorganisation: NÖ. Hilfswerk, St. Pölten.
Erreichbarkeit: Mo bis Fr von 10 bis 14 Uhr
Finanzielle Unterstützung: in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils € 15.000,--.
Zielgruppe:
· Frauen und Mädchen, die Hilfe bei psychischen, sozialen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Anliegen, benötigen.
2010 wurde das „NÖ. Frauentelefon“ 1400 Mal gewählt. Daraus resultierten 650 Beratungsgespräche.
„Frauenhotline“
frauen.fragen – Beratung & Information für Migrantinnen
(Rufnummer 0810 006362).
Das Projekt frauen.fragen bietet Information, Beratung und Sensibilisierung zu Fraugen der sozialen Sicherheit sowie zu Fragen der Integration von Frauen mit Migrationshintergrund:
Trägerorganisation: Verein Femail FrauenInformationszentrum Vorarlberg.
Erreichbarkeit: Dienstag und Freitag, jeweils von 14 bis 16 Uhr (deutsch)
Montag und Freitag, jeweils von 16 bis 18 Uhr (türkisch)
Finanzielle Unterstützung: in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils € 14.000,--.
Zielgruppe:
· Frauen in schwierigen existenziellen Situationen (Einkommenssicherung).
· Frauen in beruflichen und privaten Umbruchphasen, Veränderungsprozessen, Konfliktsituationen (Partnerschaft, Familie, Arbeitsplatz)
· Frauen mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
· Frauen mit Bildungsfragen und hohem Informationsbedarf.
· Frauen mit Fragen zu ihrer Gesundheit und zur regionalen Gesundheitsvorsorge.
Mit den Beratungsangeboten des Projektes „Frauenhotline“ frauen.fragen konnten im Jahr 2010 insgesamt 325 Kundinnen erreicht werden.
Darüber hinaus werden aus den Förderbudgetmitteln sogenannte „Frauennotrufeinrichtungen“ gefördert, deren Angebot keinen telefonischen Notruf aber Beratung für Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, umfasst, unterstützt. Weitere geförderte Einrichtungen sind Frauenservicestellen mit einem ganzheitlichen Beratungsangebot für Frauen und Mädchen, sowie zahlreiche andere Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen.
Zu Frage 6:
Ø Sind die BeraterInnen der Hotlines ehrenamtlich tätig oder gegen Entgelt beschäftigt?
Die Beraterinnen der genannten Hotlines sind nicht ehrenamtlich tätig.
Zu Frage 7:
Ø Welche Maßnahmen zur Bekanntmachung der Hotline werden gesetzt?
Selbstverständlich verweise ich im Rahmen meiner Öffentlichkeitsarbeit auch auf die entsprechenden Möglichkeiten zur Information und Beratung.
Zudem werden die Gratistelefonnummern der Anwaltschaft für Gleichbehandlung auch über Folder, Kurzinfos und Broschüren, sowie mittels Kugelschreibern und Post-its - gemeinsam mit Informationen über das Beratungs- und Unterstützungsangebot und den Tätigkeitsbereich der Anwaltschaft für Gleichbehandlung - bekannt gemacht.
Zu Frage 8:
Ø
Gibt es Bestrebungen von Seiten Ihres
Ressorts neue bzw. zusätzliche Hotlines einzurichten?
Wenn ja, mit welcher Trägerorganisation?
Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr wird die Hotline subventioniert?
Wenn ja, welche Zielgruppe soll erfasst werden?
Wenn ja, zu welchen Zeiten wird die Hotline erreichbar sein?
Derzeit gibt es keine konkreten Pläne. Für den Fall, dass entsprechende Förderanträge eingebracht werden, welche die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, werden diese nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten bestmöglich unterstützt werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ø Sind Ihnen Hotlines bekannt, die die Länder ohne direkte Bundesmittel finanzieren bzw. co-finanzieren? Wenn ja, welche?
Ø Sind Ihnen Hotlines bekannt, die zur Gänze privat finanziert werden (inkl. kirchliche Einrichtungen)?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Zuständigkeitsbereichs.
Zu Frage 11:
Ø Sind Ihnen EU-weite Hotlines bekannt, die in Österreich umgesetzt wurden bzw. werden?
Im Jahr 2007 hat Spanien eine Initiative zur Reservierung einer europaweiten kostenlosen Notrufnummer für Opfer von gender-basierter Gewalt gestartet.
Mit September 2010 konnte Spanien die zum damaligen Zeitpunkt erforderliche Zahl von Unterstützungserklärungen vorlegen. Auch ich habe mich für dieses Vorhaben ausgesprochen und eine entsprechende Erklärung abgegeben.
Aufgrund mittlerweile verschärfter Anforderungen an die Reservierung einer solchen Nummer hat Spanien erneut um ein qualifiziertes Unterstützungsschreiben ersucht.
Sollte dieses Projekt auf europäischer Ebene weiter ins Auge gefasst werden, wird unter den von der EU vorgegebenen Anforderungen die innerstaatlichen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Initiative geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen