9941/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0207 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Feb. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. Dezember 2011, Nr. 10122/J, betreffend
Bauernbund mit seinen Unterorganisationen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Dezember 2011, Nr. 10122/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Hinsichtlich der Förderung und Zahlung öffentlicher Gelder für Einschaltungen in der Bauernzeitung wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10023/ J verwiesen.
Für die Bereitstellung des Marktberichtes der ÖBZ unter Einbeziehung des internationalen und eingeschränkt des globalen Marktgeschehens sowie monatlichen, längerfristigen Marktkommentaren bzw. -prognosen für die Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), weiters für die redaktionelle Aufbereitung für das Internet, das Beistellen von Bildmaterial, Korrekturlesen und das wöchentliche Einspielen der Beiträge auf die Homepage des BMLFUW fielen folgende Kosten an:
2007: 60.480,-- Euro
2008: 60.480,-- Euro
2009: 62.640,-- Euro
2010: 56.376,--Euro
2011: 51.678,-- Euro
Zusätzlich gab es Medienkooperationen für Publizitätsmaßnahmen zur Verbreitung von Informationen zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 (das sind z.B. best practice Beispiele zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, Information einer breiten Öffentlichkeit über Umweltleistungen der Landwirtschaft, etc.) Die Verwaltungsbehörde des Programms ist gemäß Art. 76 der VO (EG) Nr. 1698/2005 verpflichtet, derartige Publizitätsmaßnahmen zu setzen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus der Technischen Hilfe (EU und nationale Mittel) des Programms LE 07-13). Es fielen Kosten wie folgt an:
2010: 133.350,-- Euro
2011: 22.600,-- Euro
Zu den Fragen 6 und 7:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe beschränkt, sich jedoch nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen bezieht.
Zu den Fragen 8 und 9:
Hinsichtlich der Förderungen der Organisation der Jungbauern bzw. Jungbäuerinnen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9911/J verwiesen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Für die genannte Firma gab es seitens des BMLFUW keine Unterstützung.
Der Bundesminister: