9942/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0206 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. Feb. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 12. Dezember 2011, Nr. 10124/J, betreffend

EU-Agrarzahlungen in den Jahren 2009 und 2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Dezember 2011, Nr. 10124/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Bei der Zahlung an die „Wpa Beratende Ingenieure GmbH“ handelt es sich um einen Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013.


Konkret ging es bei dieser Beauftragung um die Klärung von drei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gestaltung des ÖPUL:

·                     Beurteilung der Gesamtwirksamkeit der Begrünungsmaßnahme insbesondere durch Einführung der neuen Maßnahme A1;

·                     Ermittlung der Relation von Bodenbonität und Nitrataustrag ins Grundwasser;

·                     Abschätzung des Bodenabtrags.

 

Die Finanzierung des für die Evaluierungstätigkeiten auflaufenden Aufwandes erfolgt im Rahmen der Technischen Hilfe gem. Art. 66 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1698/2005. Nähere Details zur Technischen Hilfe enthält Kapitel 16 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013.

 

Zu Frage 3:

 

Die Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums ist eine Verpflichtung, die mit dem Titel VII der VO (EG) Nr. 1698/2005 „Begleitung und Bewertung“ festgelegt ist. Die Artikeln 84 bis 87 enthalten die spezifischen Bestimmungen für die Evaluierung des Programms. Im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 ist dies im Kapitel 12 dargestellt. Die Evaluierung muss durch von der Verwaltung des Programms unabhängige Experten erfolgen. Das genannte Beratungsunternehmen verfügt über die erforderliche Expertise und wurde vom BMLFUW unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand mit den oben genannten Evaluierungstätigkeiten betraut. Die Ergebnisse der Evaluierungen werden veröffentlicht und können unter

http://www.lebensministerium.at/land/laendl_entwicklung/evaluierung.html abgerufen werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Bei der genannten Zahlung an die Media Contacta GmbH handelt es sich um einen Auftrag des BMLFUW, welcher der Publizität des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 dient. Art. 76 der VO (EG) 1698/2005 verpflichtet das BMLFUW eine ausreichende Publizität der Gemeinschaftspolitik für den ländlichen Raum im allgemeinen und der konkreten Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung im besonderen zu gewährleisten. Um einerseits die potentiellen Förderungswerber zu erreichen und andererseits die Gesellschaft über die Wirkungen des Programms zu informieren, ist ein kohärentes Bündel von Publizitätsmaßnahmen erforderlich. Die Finanzierung des dabei auflaufenden Aufwands erfolgt im Rahmen der Technischen Hilfe gem. Art. 66 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1698/2005.


Nähere Details dazu enthält Kapitel 16 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013. Die Beauftragung der Media Contacta GmbH betraf die Planung und Umsetzung von Informationsveranstaltungen in allen Bundesländern.

 

Zu Frage 6:

 

Ohne Wissen um die Wirkung der Maßnahmen kann im Rahmen des Programms kein nachhaltiger Nutzen, weder für die Landwirtschaft noch für die Gesellschaft, begründet werden. Die Programmevaluierung ist vor allem deshalb erforderlich um die erwartete Wirkung von Maßnahmen zu prüfen und nachzuweisen. Die Ergebnisse sind unter http://www.lebensministerium.at/land/laendl_entwicklung/evaluierung.html nachlesbar.

 

Zu den Fragen 7 und 34:

 

Bei den über die Jahre 2009 und 2010 laufenden Förderungen von „Selbstbewußt – Verein für Sexualpädagogik und Prävention von sexuellen Kindesmissbrauch“ handelt es sich um ein Projekt der lokalen Aktionsgruppe „Salzburger Seenland“ im Rahmen des Schwerpunktes 4 Leader. Nach der Systematik der Darstellung in der Transparenzdatenbank werden die Förderungen für Maßnahmen des Schwerpunktes 4 – soweit sie juristische Personen betreffen – unter „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ aufgelistet.

 

Zu den Fragen 8 und 35:

 

Der genannte Verein hat in den beiden Jahren eine Sensibilisierungskampagne zur Prävention von Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Frauen insbesondere in Zusammenarbeit mit den lokal tätigen Pädagogen in Kindergärten, Schulen und Jugendzentren, die sich an Kinder und Erziehungsberechtigte gleichermaßen richtete, umgesetzt.

 

Zu den Fragen 9 und 36:

 

Wie aus der Maßnahmenbeschreibung im Programm, in der Sonderrichtlinie und auch in der Transparenzdatenbank hervorgeht, beschränkt sich die „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ nicht auf die Erhöhung der Wertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft, sondern schließt die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft mit ein. Daher betreffen diese Maßnahmen nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern umfassen Aktivitäten, die der ländlichen Entwicklung im weiteren Sinne zuzurechnen sind. Das betreffende sozial orientierte


Projekt dient der Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Es wurde, wie das im Leitfaden der Generaldirektion Landwirtschaft für Maßnahmen des Schwerpunktes  4 gemäß dem Bottom-up-Ansatz vorgesehen ist, vom Projektauswahlgremium der LAG „Salzburger Seenland“ zur Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie ausgewählt und war daher von der zuständigen bewilligenden Stelle zu genehmigen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Die genannte juristische Person erhielt eine Förderung für die Durchführung von Forstmaß­nahmen, deren Förderung im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 im Rahmen der Maßnahmen M122 („Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder“), M125 („Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“) und M226 („Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potentials und Einführung vorbeugender Aktionen“) vorgesehen sind. Konkret ging es dabei um die Forcierung der Naturverjüngung als vorbeugende Aktion zur Erhaltung des Produktionspotentials, eine Forsterschließung und Maßnahmen der Bestandspflege, die der nachhaltigen Wettbewerbsstärkung der Forstwirtschaft dienen.

 

Zu Frage 12:

 

Der nachhaltige Nutzen besteht in der Sicherung einer wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Diese juristische Person hat als Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.

 

Beim „Umweltprogramm – ÖPUL“ hat dieser Betrieb an folgenden Maßnahmen teilgenommen:

·                     Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen,

·                     Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen,

·                     Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen,

·                     Erosionsschutz Obst und Hopfen,

·                     Erosionsschutz Wein,

·                     Begrünung von Ackerflächen.

 

Dafür erhielt der von dieser juristischen Person bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb eine Leistungsabgeltung.

Die genaue Höhe der Zahlen ist nicht nachvollziehbar.

 


Zu Frage 15:

 

Der nachweisliche nachhaltige Nutzen der Direktzahlungen für die Landwirtschaft besteht in der Gewährleistung von stabilen Einkommen für die Landwirtinnen und Landwirte. Durch die Verknüpfung dieser Zahlungen mit der Einhaltung hoher Standards für Umwelt, Gesundheit und Tierschutz sowie mit einer Flächenbindung wird eine Produktion mit ökologischer und sozialer Verantwortung sichergestellt.

 

Der nachhaltige Nutzen des Umweltprogramms ÖPUL für die Landwirtschaft liegt im Ausgleich der Kosten, die den Landwirtinnen und Landwirten aus der durch das ÖPUL induzierten verstärkten Umweltorientierung erwachsen und damit in der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Das Kuratorium „Kulinarisches Erbe Österreichs“ ist ein Verein, der seinen Sitz in Wien hat, aber dessen Tätigkeit sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Er hat sich das Ziel gesetzt, die Wurzeln österreichischer Ess- und Trinkkultur, Rezepturen und typisch österreichische landwirtschaftliche Rohprodukte vor dem Verschwinden und dem Aussterben zu bewahren. Der gesamte Förderbetrag für diesen Verein setzt sich aus der Förderung mehrerer Projekte, die den Maßnahmen M313 und M331 des Schwerpunktes 3 zuzurechnen sind, zusammen. Alle Projekte haben zum Ziel, den Absatz regionaler Produkte und Spezialitäten und gleichzeitig damit auch die touristische Attraktivität der Region zu heben. Auf der operativen Ebene erfolgt dies

·                     durch die Verbreitung und Intensivierung des Wissens um diese Spezialitäten sowohl bei der breiten Bevölkerung als auch besonders bei der Gastronomie und Hotellerie mit entsprechenden Schulungen für die Gastronomie,

·                     durch die Implementierung eines Distributionssystems dieser Produkte für die Gastronomie und Hotellerie inklusive eines Systems der Rückverfolgbarkeit bis zum Ursprung dieser Produkte und

·                     durch periodische Werbe- und Absatzveranstaltungen, die auf Grund des Eventcharakters der Ausrichtung dieser Veranstaltungen die Aufmerksamkeit eines großen Publikums finden und damit im Sinne des Vereinszweckes wirken.

 

Zu Frage 18:

 

Der Nutzen für die Landwirtschaft besteht im nachhaltigen Aufbau von neuen Absatzschienen für unverwechselbare regionale Produkte und der Gastronomie durch Verbesserung der touristischen Angebote, die eine ungewisse Zukunft hätten.

 


Zu den Fragen 19 und 20:

 

Bei der in diesen Fragen genannten juristischen Person handelt es sich um einen Gewerbebetrieb der der Definition für Kleinstunternehmen gemäß Empfehlung der Kommission 2003/361/EG entspricht und daher als Förderwerber unter der Maßnahme M312 „Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen“ in Frage kommt.

Das betreffende Vorhaben wurde als Projekt der lokalen Aktionsgruppe „Südburgenland plus“ im Rahmen des Schwerpunktes 4 Leader gefördert. Die durchgeführte Tätigkeit bestand in der Bezuschussung der Entwicklung und Gestaltung von Drucksorten (Corporate Design) eines innovationsorientierten regionalen Dienstleistungsbetriebes und damit der Wettbewerbs­stärkung dieses ortsansässigen Kleinstbetriebes gegenüber überregionale Mitbewerber.

 

Zu Frage 21:

 

Wie aus der Maßnahmenbeschreibung in der Transparenzdatenbank hervorgeht, beschränkt sich die „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ nicht auf die Erhöhung der Wertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft, sondern schließt die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum, sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft mit ein. Daher betreffen diese Maßnahmen nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern umfassen Aktivitäten, die der ländlichen Entwicklung im weiteren Sinne zuzurechnen sind. Das betreffende Projekt dient der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Es wurde, wie das im Leitfaden der Generaldirektion Landwirtschaft für Maßnahmen des Schwerpunktes  4 gemäß dem Bottom-up-Ansatz vorgesehen ist, vom Projektauswahlgremium der LAG „Südburgenland plus“ zur Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie ausgewählt, da es der Wettbewerbsstärkung der Region dieser LAG dient. Es war daher von der zuständigen bewilligenden Stelle zu genehmigen.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

 

Der Verein „Eurowart-Verein zur Vertiefung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten“ hat an der Wart einen Erlebnisweg eingerichtet. Dieser verbindet unter Einbindung kultureller und geschichtlicher Sehenswürdigkeiten und naturbelassener Erholungsflächen die Bezirkshaupt­stadt Oberwart mit den an der Wart liegenden Gemeinden. Durch die mehrsprachige Ausschilderung und der erlebnispädagogischen Aufbereitung wird auch ein Beitrag zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten geleistet. Das betreffende Vorhaben wurde als Projekt der lokalen Aktionsgruppe „Südburgenland plus“ im Rahmen des Schwerpunktes 4 Leader gefördert.


Zu Frage 24:

 

Wie aus der Maßnahmenbeschreibung in der Transparenzdatenbank hervorgeht, beschränkt sich die „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ nicht auf die Erhöhung der Wertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft, sondern schließt die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum, sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft mit ein. Daher betreffen diese Maßnahmen nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern umfassen Aktivitäten, die der ländlichen Entwicklung im weiteren Sinne zuzurechnen sind. Das betreffende Projekt dient im Rahmen der touristischen Nutzung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, aber auch der Erhöhung der Lebensqualität der lokalen Bevölkerung. Es wurde, wie das im Leitfaden der Generaldirektion Landwirtschaft für Maßnahmen des Schwerpunktes  4 gemäß dem Bottom-up-Ansatz vorgesehen ist, vom Projektauswahlgremium der LAG „Südburgenland plus“ zur Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie ausgewählt und war daher von der zuständigen bewilligenden Stelle zu genehmigen.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

 

Die Stiftung „Herzog von Cumberland“ hat als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes im benachteiligten Gebiet unter dem Titel „Das Bergbauernprogramm“ eine Augleichszulage erhalten.

 

Beim „Umweltprogramm – ÖPUL“ hat dieser Betrieb an folgenden Maßnahmen teilgenommen:

·                     Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen,

·                     Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerfachlich bedeutsamer Flächen.

 

Dafür erhielt der von dieser juristischen Person bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb eine Leistungsabgeltung.

 

Unter dem Titel „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ wurde die Stiftung für die Errichtung einer Forststraße im Rahmen der Maßnahme M125 („Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“) gefördert.

 

Zu Frage 27:

 

Der nachhaltige Nutzen der Zahlungen aus dem Bergbauernprogramm besteht in der Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten durch


(Teil)Ausgleich der erhöhten Bewirtschaftungskosten bzw. der Mindererlöse und damit der Sicherung dieser Betriebe.

Der nachhaltige Nutzen des Umweltprogramms ÖPUL für die Landwirtschaft liegt im Ausgleich der Kosten, die den Landwirtinnen und Landwirten aus der durch das ÖPUL induzierten verstärkten Umweltorientierung erwachsen und damit in der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

Der nachhaltige Nutzen der Forsterschließung besteht in der Sicherung einer wettbewerbs­fähigen Forstwirtschaft.

 

Zu den Fragen 28 und 29:

 

Die juristische Person „Amb Holding hat als Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen in Niederösterreich Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.

 

Als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebs, der im benachteiligen Gebiet liegt, hat diese juristische Person unter dem Titel „Das Bergbauernprogramm“ eine Augleichszulage erhalten.

 

Beim „Umweltprogramm – ÖPUL“ hat die „Amb Holding GmbH“ mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb an folgenden Maßnahmen teilgenommen:

·                     Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen

·                     Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen

·                     Mahd von Steilflächen.

 

Dafür erhielt der von dieser juristischen Person bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb eine Leistungsabgeltung.

 

Zu Frage 30:

 

Der nachweisliche nachhaltige Nutzen der Direktzahlungen für die Landwirtschaft besteht in der Gewährleistung von stabilen Einkommen für die Landwirtinnen und Landwirte. Durch die Verknüpfung dieser Zahlungen mit der Einhaltung hoher Standards für Umwelt, Gesundheit und Tierschutz sowie mit einer Flächenbindung wird eine Produktion mit ökologischer und sozialer Verantwortung sichergestellt.

Der nachhaltige Nutzen der Zahlungen aus dem Bergbauernsonderprogramm besteht in der Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten durch (Teil)Ausgleich der erhöhten Bewirtschaftungskosten bzw. der Mindererlöse und damit der Sicherung dieser Betriebe.


Der nachhaltige Nutzen des Umweltprogramms ÖPUL für die Landwirtschaft liegt im Ausgleich der Kosten, die den Landwirtinnen und Landwirten aus der durch das ÖPUL induzierten verstärkten Umweltorientierung erwachsen und damit in der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

 

Bei der in diesen Fragen genannten juristischen Person „Absolute Future It & Marketing GmbH“ handelt es sich um einen Gewerbebetrieb der der Definition für Kleinstunternehmen gemäß Empfehlung der Kommission 2003/361/EG entspricht und daher als Förderwerber unter der Maßnahme M312 „Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen“ in Frage kommt. Das betreffende Vorhaben wurde als Projekt der lokalen Aktionsgruppe „Oststeirisches Kernland“ im Rahmen des Schwerpunktes 4 Leader gefördert.

 

Zu Frage 33:

 

Wie aus der Maßnahmenbeschreibung im Programm, in der Sonderrichtlinie und in der Transparenzdatenbank hervorgeht, beschränkt sich die „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ nicht auf die Erhöhung der Wertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft, sondern schließt die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum, sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft mit ein. Daher betreffen diese Maßnahmen nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern umfassen Aktivitäten, die der ländlichen Entwicklung im weiteren Sinne zuzurechnen sind. Das betreffende Projekt dient der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Es wurde, wie das im Leitfaden der Generaldirektion Landwirtschaft für Maßnahmen des Schwerpunktes  4 gemäß dem Bottom-up-Ansatz vorgesehen ist, vom Projektauswahlgremium der LAG „Oststeirisches Kernland“ zur Umsetzung ihrer lokalen Entwicklungsstrategie ausgewählt und war daher von der zuständigen bewilligenden Stelle zu genehmigen.

 

Zu den Fragen 37 und 38:

 

Bei der Zahlung an das Studienzentrum „Studia-Schlierbach“ handelt es sich um einen Auftrag des BMLFUW zur Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013.

 

Konkret ging es bei dieser Beauftragung um die Analyse ausgewählter Nachhaltigkeitseffekte des Programms.


Die Finanzierung des für die Evaluierungstätigkeiten auflaufenden Aufwandes erfolgt im Rahmen der Technischen Hilfe gem. Art. 66 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1698/2005. Nähere Details zur Technischen Hilfe enthält Kapitel 16 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013.

 

Zu Frage 39:

 

Die Evaluierung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums ist eine Verpflichtung, die mit dem Titel VII der VO (EG) Nr. 1698/2005 „Begleitung und Bewertung“ festgelegt ist. Die Artikeln 84 bis 87 enthalten die spezifischen Bestimmungen für die Evaluierung des Programms. Im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 ist dies im Kapitel 12 dargestellt. Die Evaluierung muss durch von der Verwaltung des Programms unabhängige Experten erfolgen. Dieses Studienzentrum für internationale Analysen verfügt über die erforderliche Expertise und wurde vom BMLFUW unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand mit den oben genannten Evaluierungstätigkeiten betraut. Die Ergebnisse der Evaluierungen werden veröffentlicht und können unter

http://www.lebensministerium.at/land/laendl_entwicklung/evaluierung.html abgerufen werden.

 

Zu Frage 40:

 

Diese juristische Person betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb im benachteiligten Gebiet. Als Bewirtschafter dieses landwirtschaftlichen Betriebes hat sie unter dem Titel „Das Bergbauernprogramm“ eine Augleichszulage erhalten.

 

Beim „Umweltprogramm – ÖPUL“ hat dieser Betrieb an folgenden Maßnahmen teilgenommen:

·                     Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen

·                     Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen

·                     Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerfachlich

            bedeutsamer Flächen.

 

Dafür erhielt der von dieser juristischen Person bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb eine Leistungsabgeltung.

 

Zu den Fragen 41 und 42:

 

Der nachhaltige Nutzen der Zahlungen aus dem Bergbauernprogramm besteht in der Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten durch


(Teil)Ausgleich der erhöhten Bewirtschaftungskosten bzw. der Mindererlöse und damit der Sicherung dieser Betriebe.

Der nachhaltige Nutzen des Umweltprogramms ÖPUL für die Landwirtschaft liegt im Ausgleich der Kosten, die den Landwirten aus der durch das ÖPUL induzierten verstärkten Umweltorientierung erwachsen und damit in der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Zu den Fragen 43 und 44:

 

Unter dem Titel „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ wurde die Stiftung „Miraculum Privatstiftung“ für die Errichtung einer Forststraße in einem Waldgebiet in Niederösterreich im Rahmen der Maßnahme M125 („Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“) gefördert.

 

Zu Frage 45:

 

Der nachhaltige Nutzen der geförderten Maßnahme besteht durch die Nutzung des forstlichen Potentials von erschlossenen Wäldern in der Sicherung einer wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft.

 

Zu den Fragen 46 und 47:

 

Bei der in diesen Fragen genannten juristischen Person handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, der der Definition für Kleinstunternehmen gemäß Empfehlung der Kommission 2003/361/EG entspricht und daher als Förderwerber unter der Maßnahme M312 „Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen“ in Frage kommt. Wie aus dem Firmennamen „Optik Billek GmbH“ hervorgeht, handelt es sich um einen Optiker, der bei der Modernisierung seines Betriebes unterstützt wurde. Mit der konkreten Förderung wurde die lokale Versorgung der Region mit optischen Artikeln durch eingesessene Familienunternehmen, die sich gegenüber der Konkurrenz von teilweise international agierenden Optikketten behaupten müssen, unterstützt.

 

Zu Frage 48:

 

Wie aus der Maßnahmenbeschreibung in der Transparenzdatenbank hervorgeht, beschränkt sich die „Investitions- und Regionaloffensive – sonstige Maßnahmen“ nicht auf die Erhöhung der Wertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft, sondern schließt die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum, sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft mit


ein. Daher betreffen diese Maßnahmen nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern umfassen Aktivitäten, die der ländlichen Entwicklung im weiteren Sinne zuzurechnen sind. Das betreffende Projekt dient der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

 

Zu den Fragen 49 und 50:

 

Diese Firma hat als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes am Umweltprogramm – ÖPUL an folgenden Maßnahmen teilgenommen:

·                     Biologische Wirtschaftsweise

·                     Erosionsschutz Wein.

 

Dafür erhielt der von dieser juristischen Person bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb eine Leistungsabgeltung.

 

Zu Frage 51:

 

Der nachhaltige Nutzen des Umweltprogramms ÖPUL für die Landwirtschaft liegt im Ausgleich der Kosten, die den Landwirten aus der durch das ÖPUL induzierten verstärkten Umweltorientierung erwachsen und damit in der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Der Bundesminister: