9946/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0208-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. Feb. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 13. Dezember 2011, Nr. 10132/J, betreffend

„Ein Deal unter Jagdfreunden“

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Dezember 2011, Nr. 10132/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 13:

 

In den letzten 10 Jahren hat das BMLFUW zwei Aufträge an die Fa. Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH vergeben:

 

Gegenstand

2002

2007

Bescheinigung des Rechnungsabschlusses der Zahlstelle BMLFUW

106.311,77

 

Leitfaden für Umwelt- und ArbeitnehmerInnenbelange

 

5.000,--

Die Erhebung sämtlicher angefragter Ausschreibungen und Aufträge würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Da es in der Vergangenheit immer wieder parlamentarische Anfragen zum gegenständlichen Themenbereich gab, wird auf die Beantwortung dieser Anfragen verwiesen, beispielsweise seien genannt: 367/J v. 03.12.2008, 3853/J v. 02.12.2009, 7645/J v. 07.02.2011 und 9616/J v. 21.10.2011.

 

Eine weiterführende Beantwortung würde einen unverhältnismäßigen Mehraufwand nach sich ziehen. Hinsichtlich der dem BMLFUW nahestehenden Organisationen (AMA, AGES, Umweltbundesamt GmbH usw.) wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe beschränkt, sich jedoch nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen bezieht, weswegen dazu keine Angaben gemacht werden können.

 

Die von Präsidialchef Gruber verfassten Schriftsätze sowohl an die ausgegliederten Unternehmen als auch an die nachgeordneten Dienststellen haben den Zweck verfolgt, ausschließlich gutachterlich festzustellen, ob die IT des BMLFUW von außen resistent ist. Dies deshalb, weil in der Vergangenheit mehrere Angriffe auf Bundesdienststellen erfolgt sind.

 

Der Bundesminister: