9953/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0211-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. Feb. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. Dezember 2011, Nr. 10164/J, betreffend

Beimischung von 10 % Ethanol in den Treibstoff

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Dezember 2011, Nr. 10164/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der Umsetzung der EU RL 2009/28/EG und 2009/30/EG in nationales Recht durch eine Neuerlassung der Kraftstoffverordnung ist im Entwurf der Kraftstoffverordnung auch die Anhebung der Substitutionsverpflichtung für Ottokraftstoffe vorgesehen, die mit dem Einsatz von E10 erfüllt werden kann. Im Letztentwurf der Kraftstoffverordnung wurde von Seiten des BMLFUW eine Anhebung der Substitutionsverpflichtung mit 1. Oktober 2012 vorgeschlagen.


Zu Frage 2:

 

Zur Einführung von E10 wurde von Seiten des BMLFUW ein Stufenplan mit Begleitmaßnahmen vorgeschlagen. Die Novelle zur Kraftstoffverordnung selbst hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

 

Die überwiegende Mehrzahl der in Österreich zugelassenen Benzinfahrzeuge verträgt E10. Das BMLFUW geht von einer maximalen Anzahl von rd. 15% der in Österreich zugelassenen Benzin-PKW aus, die E10 unverträglich sind. Diese Zahl sinkt natürlich jährlich. Für alle Fahrzeuge, die nicht mit E10 betrieben werden können, soll es eine so genannte Schutzsorte geben, einen Benzinkraftstoff der kein E10 enthält.

 

Die Verträglichkeit der Fahrzeuge soll in Österreich, wie auch schon derzeit in Deutschland, mit einer verbindlichen Liste der österreichischen Automobilimporteure und Automobilhändler geklärt werden. Für etwaige Schäden an für E10 freigegebenen Fahrzeugen haften die Fahrzeughersteller.

 

Zu Frage 5:

 

Im Vergleich zu Benzinkraftstoff mit 5% Ethanolbeimischung hat Benzinkraftstoff mit 10% Ethanolbeimischung einen geringfügig niedrigeren Heizwert von rd. 1,4% der zu einem rechnerischen Mehrverbrauch führt.

 

Der Bundesminister: