9957/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0009-I/4/2012 |
Wien, am . Februar 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Jänner 2012 unter der Nr. 10454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten für die Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg im Jahr 2011 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten (inklusive Überstunden, sonstiger Entgeltbestandteile, Reisekosten, Spesen, Diäten) aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei für den Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011?
Ø Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden in der Zeit zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 in der Präsidentschaftskanzlei beschäftigt und auf welcher Grundlage basierte das jeweilige Beschäftigungsverhältnis (Beamtendienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)?
Ø An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei wurden seit 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten für die unter Frage 3 genannten Personen?
Ø Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder welches besonderen Anlasses wurde jeweils eine Prämie bzw. Belohnung zuerkannt?
Ø Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 1.1.2004?
Ø Wie hoch war der Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in der Präsidentschaftskanzlei tätigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (Kabinettsdirektor, Experten, Berater, Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher, Schreib- und Hilfskräfte etc.) jeweils in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011?
Ø Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in der Präsidentschaftskanzlei?
Ø Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie wird dies verifiziert?
Der Gesamtaufwand der Präsidentschaftskanzlei ist dem Bundesfinanzgesetz bzw. dem Rechnungsabschluss zu entnehmen.
In der Vollziehung untersteht gemäß Art. 67a B-VG die Präsidentschaftskanzlei dem Bundespräsidenten. Die vorgelegten Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs.
Mit freundlichen Grüßen