9957/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0009-I/4/2012

Wien, am          . Februar 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Jänner 2012 unter der Nr. 10454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten für die Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg im Jahr 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten (inklusive Überstunden, sonstiger Entgeltbe­standteile, Reisekosten, Spesen, Diäten) aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei für den Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011?

Ø  Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden in der Zeit zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 in der Präsidentschaftskanzlei beschäftigt und auf welcher Grundlage basierte das jeweilige Beschäftigungsverhältnis (Beamten­dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)?


 

Ø  An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei wurden seit 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 Prämien und/oder Belohnungen aus­bezahlt?

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten für die unter Frage 3 genannten Personen?

Ø  Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder wel­ches besonderen Anlasses wurde jeweils eine Prämie bzw. Belohnung zuer­kannt?

Ø  Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 1.1.2004?

Ø  Wie hoch war der Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in der Präsidentschafts­kanzlei tätigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (Kabinettsdirektor, Experten, Berater, Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher, Schreib- und Hilfskräfte etc.) je­weils in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011?

Ø  Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in der Präsidentschaftskanzlei?

Ø  Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie wird dies verifiziert?

 

Der Gesamtaufwand der Präsidentschaftskanzlei ist dem Bundesfinanzgesetz bzw. dem Rechnungsabschluss zu entnehmen.

 

In der Vollziehung untersteht gemäß Art. 67a B-VG die Präsidentschaftskanzlei dem Bundespräsidenten. Die vorgelegten Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs.

 

 

Mit freundlichen Grüßen