9959/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0345-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 10068/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Trotz Mordversuch keine Anklage“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 11:

Ja.

Zu 2 bis 10 und 12:

Das anfragebezogene Verfahren der Staatsanwaltschaft Salzburg befindet sich noch im Stadium laufender Ermittlungen. Da das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung nur soweit möglich ist, als dadurch weder Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt, noch der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden. Das Ermittlungsverfahren, dem nach wie vor derselbe Vorwurf zugrunde liegt, wurde fortgeführt, weil aufgrund der Aussage eines Zeugen, der sich nachträglich bei der Polizei gemeldet hat, weitere zielführende Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden konnten.


Zu 13:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Salzburg sind die Behauptungen, wonach ursprünglich veraltete Lichtbilder vorgezeigt worden wären, unbegründet.

 

Wien,      . Februar 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl