9963/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0003-SIAK-ZFB/2012
Wien, am . Februar 2012
Die
Abgeordnete zum Nationalrat Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben am
07. Dezember 2011 unter der Zahl 10083/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfra-ge betreffend „Gewaltsensibilisierung im Rahmen
der ExekutivbeamtInnen - Ausbildung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die zweijährige Polizeigrundausbildung zielt inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sachwissen, sondern auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen ab. Sachverhaltsbezogene und themenbezogene Lehrinhalte werden fächerübergreifend behandelt. Das Thema „Gewalt“ (häusliche, familiäre, institutionelle oder sexuelle Gewalt) findet sich in nahezu allen Unterrichtsfächern – beleuchtet aus verschiedensten Perspektiven. Die Vernetzung von praktischen Anwendungsbeispielen, gepaart mit Rechtswissen, Umgang mit erwachsenen und minderjährigen Opfern und Tätern beiderlei Geschlechts und mit interner Organisation (Berichterstattung, Kooperation mit Interventionsstellen, Anzeigeerstattung) ist unumgänglich.
Das mehrtägige Seminar “Gewalt in der Privatsphäre”, das verpflichtend in der Polizeigrundausbildung durchgeführt wird, findet in Kooperation und im Teamteaching mit Hilfseinrichtungen statt. Die Vortragenden der Exekutive führen die Polizeischüler und Polizeischülerinnen gemeinsam mit den Trainern und Trainerinnen von Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren durch das Seminar. Besonderer Wert wird vor allem auf das Verständnis für das Wesen und die Dynamik von Gewaltbeziehungen, sowie Verständnis für die Situation der Person, die Opfer von Gewalt wurde, gelegt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ja.
Zu den Fragen 7, 8, 13 und 15:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Aufbauend auf den Sensibilisierungsmaßnahmen in der Grundausbildung (siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 7) werden diese auch in der Fortbildung geschult. Zusätzlich zu den für alle Exekutivbediensteten verpflichtenden regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Fortbildungswoche) werden auch noch spezifische Seminare mit entsprechenden Inhalten angeboten.
Zu Frage 12:
Ja.
Zu den Fragen 14 und 16:
Ja. Die Konsequenzen richten sich nach der Art der Verfehlung. Sie reichen von Mitarbeitergesprächen bis zu Disziplinaranzeigen.
Zu Frage 17:
Die
Verpflichtung zur Teilnahme an einer Schulung als unmittelbare Konsequenz auf
Fehlverhalten würde Schulung als Strafe definieren und damit entwerten.
Sollte das Fehlverhalten auf mangelnden Kenntnissen und Fähigkeiten
des/der Bediensteten beruhen, sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten
verpflichtet, derartige Mängel wahrzunehmen und gege-
benenfalls durch Schulungen am Arbeitsplatz auszugleichen bzw. den/die
Bediensteten zu entsprechenden Schulungsangeboten zu entsenden.
Zu den Fragen 18 und 19:
Ja.
Zu den Fragen 20 und 21:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.