9971/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0259-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10085/J vom 7. Dezember 2011 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Kritik des Rechnungshofes bezieht sich auf Bestellungsvorgänge von Geschäftsführern der Bundesrechenzentrum GmbH im Jahr 2005. Der im Bericht des Rechnungshofes enthaltenen Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen ist dabei zu entnehmen, dass die Vorgangsweise im unvorhersehbaren Ausscheiden von Geschäftsführern der Bundesrechenzentrum GmbH begründet war, welches im Gesellschaftsinteresse eine unmittelbare – vorerst interimistische – Nachbesetzung der freigewordenen Geschäftsführerfunktionen erforderlich gemacht hat.
Zu 3. und 4.:
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Es ist allerdings festzuhalten, dass auch der Rechnungshof hinsichtlich der BRZ-GmbH positiv hervorgehoben hat, dass die ab 2006 abgeschlossenen Managerverträge den Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung des Bundes entsprochen haben.
Mit freundlichen Grüßen