9973/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0022-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . Februar 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Dezember 2011 unter der Nr. 10102/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    „Rechtsabbiegen bei Rot“ als mögliche Maßnahme zur Feinstaubbekämpfung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Liegen Ihnen Studien vor, welche betreffend der Vor- und Nachteile über das Rechtabbiegen bei Rot, wenn dies von einem grünen Pfeil erlaubt würde, auch für Österreich aussagekräftig sind?

Ø  Wenn ja, was sind die Kernaussagen der Untersuchungen?

 

 

Eine in Deutschland von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Jahre 1999 gemachte - auch von ihnen angesprochene - Untersuchung kam hinsichtlich der Auswirkungen dieser Regelung zum Schluss, dass die Beibehaltung der Regelung akzeptiert werden konnte. Gleichzeitig wurden Abwägungs- und Ausschlusskriterien erarbeitet, die bei der Ausstattung von


Kreuzungen mit Grünpfeil zu beachten waren (diese fanden 2001 zum Teil Eingang in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO). Im Jahre 2003 gab es eine Folgeuntersuchung, bei der man insbesondere zu dem Schluss kam, dass

·         der Regelung eindeutig ein Gefährdungspotential innewohnt, welches insbesondere aus der mangelhaften Beachtung des Anhaltegebots vor dem Abbiegen resultiert,

·         die von der Arbeitsgruppe „Grünpfeil“ im Rahmen der BASt erarbeiteten Kriterien unbedingt zu beachten sind, und auch die VwV-StVO entsprechend ergänzt werden müsste und

·         die Vorteile der Regelung insgesamt vielfach überschätzt würden und positive Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch und Abgase möglich, aber sehr gering sind.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Werden Sie eine ähnliche Studie – wie sie in Deutschland bereits von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu diesem Thema existiert – in Auftrag geben?

Ø  Wie beurteilen Sie den Vorschlag der Emissionsreduktion durch eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung, die auch in Österreich das Rechtsabbiegen bei Rot gestattet, falls dies ein grüner Pfeil erlaubt?

Ø  Wie könnte eine entsprechende gesetzliche Regelung in der StVO konkret aussehen?

 

 

Die Thematik des „Rechtsabbiegens bei Rot“ wurde bereits im Jahr 1991 im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur 19. StVO-Novelle zur Diskussion gestellt. Der Vorschlag stieß damals bei so gut wie allen namhaften, im Verkehrsbereich tätigen Organisationen, Institutionen und Vereinen auf Ablehnung. Die häufigsten Gegenargumente bezogen sich darauf, dass es vermehrt zu Konfliktsituationen zwischen den bei Rot rechtsabbiegenden KraftfahrzeuglenkerInnen und schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen (FußgängerInnen, RadfahrerInnen) kommen würde. Auch würde eine solche Regelung bestehende Ampelschaltungen (insb. das sog. „Rundumgrün“ für FußgängerInnen = rot für alle KfZ, grün für alle FußgängerInnen) konterkarieren.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Könnten Sie sich vorstellen, in der vom Feinstaub so geplagten Stadt Graz als Modellregion in einem zeitlich begrenzten Versuchszeitraum das Rechtsabbiegen bei Rot durch den grünen Pfeil zu erlauben, um Erfahrungen zu sammeln?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, ab wann, für welchen Zeitraum?

 

 

Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Grundlage für derartige Versuche. Unabhängig davon besteht auch aufgrund der derzeitigen Rechtslage die Möglichkeit, durch eine gesonderte Fahrstreifensignalisierung in Einzelfällen (ein eigener Fahrstreifen für den Abbiegeverkehr ist für das Funktionieren in jedem Fall vorauszusetzen) eine de-facto Situation zu schaffen, die einem Rechtsabbiegen bei Rot entspricht.