9973/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Dezember 2011 unter der Nr. 10102/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsabbiegen bei Rot“ als mögliche Maßnahme zur Feinstaubbekämpfung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine in Deutschland von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Jahre 1999 gemachte - auch von ihnen angesprochene - Untersuchung kam hinsichtlich der Auswirkungen dieser Regelung zum Schluss, dass die Beibehaltung der Regelung akzeptiert werden konnte. Gleichzeitig wurden Abwägungs- und Ausschlusskriterien erarbeitet, die bei der Ausstattung von
Kreuzungen mit Grünpfeil zu beachten waren (diese fanden 2001 zum Teil Eingang in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO). Im Jahre 2003 gab es eine Folgeuntersuchung, bei der man insbesondere zu dem Schluss kam, dass
· der Regelung eindeutig ein Gefährdungspotential innewohnt, welches insbesondere aus der mangelhaften Beachtung des Anhaltegebots vor dem Abbiegen resultiert,
· die von der Arbeitsgruppe „Grünpfeil“ im Rahmen der BASt erarbeiteten Kriterien unbedingt zu beachten sind, und auch die VwV-StVO entsprechend ergänzt werden müsste und
· die Vorteile der Regelung insgesamt vielfach überschätzt würden und positive Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch und Abgase möglich, aber sehr gering sind.
Die Thematik des „Rechtsabbiegens bei Rot“ wurde bereits im Jahr 1991 im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur 19. StVO-Novelle zur Diskussion gestellt. Der Vorschlag stieß damals bei so gut wie allen namhaften, im Verkehrsbereich tätigen Organisationen, Institutionen und Vereinen auf Ablehnung. Die häufigsten Gegenargumente bezogen sich darauf, dass es vermehrt zu Konfliktsituationen zwischen den bei Rot rechtsabbiegenden KraftfahrzeuglenkerInnen und schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen (FußgängerInnen, RadfahrerInnen) kommen würde. Auch würde eine solche Regelung bestehende Ampelschaltungen (insb. das sog. „Rundumgrün“ für FußgängerInnen = rot für alle KfZ, grün für alle FußgängerInnen) konterkarieren.