9976/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.02.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Dezember 2011 unter der Zl. 10109/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hotlines für hilfesuchende Menschen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Österreichische StaatsbürgerInnen, die sich im Ausland in einer medizinischen, finanziellen oder sonstigen Notlage befinden bzw. deren Angehörige oder Bekannte im Inland können während und außerhalb der Dienstzeiten (24 Stunden Erreichbarkeit) die in der Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) eingerichtete Telefonnummer 0 50 11 50-44 11 des Bürgerservice bzw. des Bereitschaftsdienstes erreichen. Im Jahr 2011 wurden unter dieser Telefonnummer 14.805 Anrufe betreut.
Die Bekanntmachung der Telefonnummer erfolgt über die Homepage des BMeiA, Schaltungen in Print- und Onlinemedien, der Smartphone-App des BMeiA sowie durch Verteilung und Versendung von Informationsmaterial (z.B. Sicherheitskarte im Scheckkartenformat).
Im Ausland ist für Notfälle die Erreichbarkeit österreichischer Vertretungsbehörden mit konsularischen Aufgaben auch außerhalb der Dienstzeiten in Form einer Rufbereitschaft gewährleistet. Statische Aufzeichnungen über die Anzahl dieser Anrufe werden nicht geführt.
Diese Leistungen werden im Rahmen des Dienstbetriebes erbracht und erfolgen nicht über Trägerorganisationen.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Nein.