9977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. Dezember 2011 unter der Zl. 10121/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Gebarung des Auslandsösterreicher-Fonds“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Auf Grundlage der Feststellungen des Rechnungshofes und im Dialog mit den Bundesländern
wird eine mögliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens geprüft.

In den an die Ämter der Landesregierungen gerichteten Schreiben des Auslandsösterreicher-
Fonds (AÖF) betreffend die jährlichen Beiträge informiert der AÖF detailliert über die
Zielgruppe der Zuwendungsempfänger und die Vorgangsweise der Antragstellung. Der AÖF wird in Gesprächen mit der Verbindungsstelle der Bundesländer abklären, wie weit die bundesgesetzlichen Vorgaben (z. B. Beschränkung der Zuwendung auf maximal Euro 1.000,00 p.a.) des AÖF mit den Vergabekriterien und Möglichkeiten der Bundesländer in Einklang gebracht werden können. Der AÖF wird – im Sinne der Empfehlung des
Rechnungshofes - aber schon jetzt die Länder einladen, allfällig dort einlangende Anträge
sozial bedürftiger Auslandsösterreicher so weit wie möglich im Wege des AÖF abzuwickeln.

Zu Frage 3:

Bereits in der Sitzung des Kuratoriums des AÖF am 21.9.2011 wurde beschlossen, dass zwei
externe ehrenamtlich tätige Rechnungsprüfer künftig die Rechnungsabschlüsse des AÖF
prüfen sollen.


Zu Frage 4:

Bisher war es mit den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln möglich, allen
Antragsteller/innen, deren Anträge den Vergabekriterien entsprachen, Zuwendungen zu
gewähren. Ich halte grundsätzlich Zuwendungen Dritter an den AÖF für wünschenswert. Der
AÖF prüft, welche Schritte gesetzt werden können, damit Mittel des Fonds auch durch
Zuwendungen Dritter aufgebracht werden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Den vom AÖF dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) vorgelegten Unterlagen entnehme ich, dass im Jahre 2010 18 Personen gemäß §2(2)
des AÖF-G (Herzensösterreicher/innen) eine Unterstützung durch den AÖF erhielten. Zuletzt
wurden an sieben Personen in Israel und je einer Person in Spanien, Mexiko, Brasilien,
Argentinien, Griechenland und Kroatien Zuwendungen aus dem AÖF gewährt.