9977/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.02.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. Dezember 2011
unter der Zl. 10121/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Gebarung des Auslandsösterreicher-Fonds“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Auf
Grundlage der Feststellungen des Rechnungshofes und im Dialog mit den Bundesländern
wird eine
mögliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens geprüft.
In den an die Ämter
der Landesregierungen gerichteten Schreiben des Auslandsösterreicher-
Fonds
(AÖF) betreffend die jährlichen Beiträge informiert der AÖF
detailliert über die
Zielgruppe
der Zuwendungsempfänger und die Vorgangsweise der Antragstellung. Der
AÖF wird in Gesprächen mit der Verbindungsstelle der Bundesländer
abklären, wie weit die bundesgesetzlichen Vorgaben (z. B.
Beschränkung der Zuwendung auf maximal Euro 1.000,00 p.a.) des AÖF
mit den Vergabekriterien und Möglichkeiten der Bundesländer in Einklang
gebracht werden können. Der AÖF wird – im Sinne der Empfehlung
des
Rechnungshofes - aber
schon jetzt die Länder einladen, allfällig dort einlangende
Anträge
sozial bedürftiger
Auslandsösterreicher so weit wie möglich im Wege des AÖF
abzuwickeln.
Zu Frage 3:
Bereits in
der Sitzung des Kuratoriums des AÖF am 21.9.2011 wurde beschlossen, dass
zwei
externe ehrenamtlich
tätige Rechnungsprüfer künftig die Rechnungsabschlüsse des
AÖF
prüfen sollen.
Zu Frage 4:
Bisher war
es mit den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten
Mitteln möglich, allen
Antragsteller/innen,
deren Anträge den Vergabekriterien entsprachen, Zuwendungen zu
gewähren. Ich halte grundsätzlich
Zuwendungen Dritter an den AÖF für wünschenswert. Der
AÖF prüft, welche Schritte
gesetzt werden können, damit Mittel des Fonds auch durch
Zuwendungen Dritter aufgebracht werden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Den vom AÖF dem Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) vorgelegten Unterlagen entnehme
ich, dass im Jahre 2010 18 Personen gemäß §2(2)
des AÖF-G (Herzensösterreicher/innen) eine Unterstützung durch
den AÖF erhielten. Zuletzt
wurden an sieben Personen in Israel und je einer Person in Spanien,
Mexiko, Brasilien,
Argentinien, Griechenland und Kroatien Zuwendungen aus dem AÖF
gewährt.